Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Nachhaltigkeit BVMed fordert Ausnahmeregelung für Medizinprodukte beim PFAS-Beschränkungsverfahren

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in einer Stellungnahme zum PFAS-Beschränkungsverfahren für eine umfassende und unbegrenzte Ausnahmeregelung für Medizinprodukte einschließlich ihrer Herstellung und der vorgelagerten Lieferkette aus. „Wo geeignete Alternativen noch nicht verfügbar sind, in absehbarer Zeit nicht verfügbar sein werden oder nicht eingesetzt werden können, hätten Beschränkungen, die die Sicherheit und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen oder zur Einstellung von Produkten führen, direkte negative Folgen für die Patientensicherheit und die Gesundheitsversorgung“, warnt der BVMed zur öffentlichen Konsultation des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) im Rahmen des PFAS-Beschränkungsverfahrens der Europäischen ChemikalienagenturExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. (ECHA).

PressemeldungBerlin, 27.05.2026, 42/26

© BVMed / Tina Eichner Bild herunterladen Der BVMed bemängelt in seiner Stellungnahme insbesondere den Definitionsrahmen des aktuellen Vorschlags, der nicht als direktes Instrument zur Regulatorischen Gruppierung gedacht ist und die Vielfalt innerhalb der PFAS-Stoffgruppe für den Medizinproduktesektor nicht angemessen berücksichtigt. „Aufgrund ihrer hohen sozioökonomischen Relevanz und ihrer wesentlichen Rolle bei der Gewährleistung der Kontinuität der Patientenversorgung, stellen Medizinprodukte eine spezifische Verwendungskategorie dar“, argumentiert die BVMed-Regulatory-Expertin und Stellvertretende Geschäftsführerin Dr. Christina Ziegenberg. „Dies kommt insbesondere in der Tatsache zum Tragen, dass der SEAC befristete Ausnahmeregelungen für invasive und implantierbare Produkte unterstützt, gleichwertige Ausnahmeregelungen für alle anderen Medizinprodukte, die nicht unter diese beiden Kategorien fallen, jedoch fehlen.“

Die OECD definiert PFAS ausdrücklich als eine breite, strukturbasierte Kategorie, die als Ausgangspunkt und nicht als direkte Grundlage für regulatorische Gruppierungen oder Managemententscheidungen gedacht ist. Sie hebt zudem die erhebliche Vielfalt innerhalb des PFAS-Universums hervor, einschließlich Polymeren und Nicht-Polymeren mit stark unterschiedlichen physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften. Diese Vielfalt sollte sich in den regulatorischen Ansätzen widerspiegeln.

Der BVMed kritisiert, dass der aktuelle Vorschlag diesen Unterschieden nicht ausreichend Rechnung trägt und stattdessen eine weitgehend einheitliche Gefahrenannahme auf die gesamte Gruppe angewendet wird.

Zur sozioökonomischen Relevanz betont der BVMed, dass Medizinprodukte für die Diagnose und Behandlung von Krankheiten sowie für die Patientensicherheit und die Kontinuität der Versorgung von entscheidender Bedeutung sind. „Viele Anwendungen sind lebenserhaltend oder unerlässlich, um Komplikationen zu verhindern und die Lebensqualität zu verbessern oder erhalten.“ Zudem seien die mit Medizinprodukten verbundenen Gesamtmengen an PFAS im Vergleich zum gesamten PFAS-Markt gering.

„Eine weitreichende PFAS-Beschränkung auf Medizinprodukte wäre weder wissenschaftlich ausreichend differenziert noch im Hinblick auf die sozioökonomischen Auswirkungen und Risiken für das Gesundheitswesen verhältnismäßig“, so das Fazit des BVMed.

Zum weiteren Vorgehen: Die SEAC-Konsultation ist ein wichtiger Meilenstein im PFAS-BeschränkungsverfahrenExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.. Ende 2026 wird das SEAC Abschlussgutachten erwartet, Anfang 2027 ein Entwurf der Europäischen Kommission zur Änderung des Anhangs XVII der REACH Verordnung. Ein Inkrafttreten wäre Ende 2027/2028 möglich.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Webinar
    Vergabebeschleunigungsgesetz | Entlastung für die Praxis?

    Zum 01.07.2026 tritt das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft. Öffentliche Vergabeverfahren in Deutschland sollen durch reduzierte Nachweispflichten, verschlankte Vergabeunterlagen und erhöhte Wertgrenzen einfacher, schneller und digitaler gestaltet werden. Doch gerade im Bereich der Beschaffung von Medizinprodukten gelten besondere Regeln.

    SeminarDigital
    30.06.2026 14:00 - 16:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Krankenhaus

    Zur Veranstaltung: Vergabebeschleunigungsgesetz
  • Präsenz-Seminar
    Vergaberecht | Beschaffungspraxis öffentlicher Krankenhäuser

    Öffentliche Krankenhausträger, einschließlich der für sie handelnden Einkaufsgemeinschaften, müssen bei ihrer Beschaffungstätigkeit das Vergaberecht beachten. Der Vertrieb von Medizinprodukten folgt hier besonderen Regeln. Die Vergabeverfahren werden dabei zunehmend komplexer - und sollen künftig auch nachhaltiger ausgerichtet sein.

    SeminarVor Ort
    Berlin, 21.05.2026 10:00 - 16:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: Vergaberecht | Die Beschaffungspraxis öffentlicher Krankenhausträger
  • Recht
    VerpackungsG und EU-PPWR – Anwendungsbereich, Pflichten & zeitliche Einordnung

    Der Green Deal der EU hat weitreichende Auswirkungen auf die MedTech-Branche, da neue Nachhaltigkeits- und Kreislaufwirtschaftsanforderungen zunehmend produktnahe regulatorische Pflichten betreffen. Laura-Isabell Dietz, LL.M. stellt beim Legal Lunch die wichtigsten Auswirkungen der europäische Verpackungsverordnung (PPWR) und des deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) auf die Branche vor.

    GesprächsforumDigital
    11.06.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch

Mitglieder

Der BVMed repräsentiert über 300 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger.

Mehr lesen

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen