Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Erstattung Hilfsmittel Hilfsmittel | Versorgung und Erstattung

Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen wie z. B. Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel; Hörhilfen, Inkontinenz- und Stomaartikel; technische Produkte wie Applikationshilfen und Inhalationsgeräte. Gesetzlich Versicherte haben einen Sachleistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse. Sie haben nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese dazu dienen, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Zusätzlich konkretisiert die Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) weitere verbindliche Anspruchsvoraussetzungen auf Hilfsmittel.

ArtikelBerlin, 27.07.2023

© BVMed Bild vergrößernHilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen wie z. B.:

  • Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel,
  • Hörhilfen, Inkontinenz- und Stomaartikel,
  • technische Produkte wie Applikationshilfen und Inhalationsgeräte.

Gesetzlich Versicherte haben einen Sachleistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse . Sie haben nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese dazu dienen

  • den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder
  • einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
  • eine Behinderung auszugleichen.

Zusätzlich konkretisiert die Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) weitere verbindliche Anspruchsvoraussetzungen auf Hilfsmittel, wenn sie erforderlich sind, um

  • eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen oder
  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken oder
  • Krankheiten zu verhüten oder deren Ver¬schlimmerung zu vermeiden oder
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Bei Pflegebedürftigkeit gilt der Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit Hilfsmitteln im Sinne des § 33 SGB V fort, unabhängig davon, in welchem Umfang eine Teilnahme am Leben der Gemeinschaft noch möglich ist.

Vertiefende Einblicke gibt das MedInform-Seminar "Erstattung und Kostenübernahme von Medizinprodukten durch die GKV" - die nächsten Termine finden Sie hier.

Gesetzliche Zuzahlungsregelung für Hilfsmittel
Versicherte haben nach Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 % des Kostenübernahmebetrags durch die Krankenkasse zu leisten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gilt eine Sonderzuzahlungsregelung von 10 % des Erstattungsbetrages, höchstens jedoch 10 € im Kalendermonat.

Beschränkung der Zuzahlungspflicht (Belastungsgrenze)
Gesetzlich Versicherte haben während eines Kalenderjahres nur Zuzahlungen in Höhe von 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zu leisten. Für chronisch Kranke beträgt diese Grenze nur 1 %. Bei Überschreiten der Grenze kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden.

Wichtige Informationen für den niedergelassenen Arzt

  • Hilfsmittel können zu Lasten der GKV verordnet werden und fallen nicht in die Richtgröße.
  • Auf dem Muster 16 ist das Kennzeichen 7 anzukreuzen.
  • Grundsätzlich ist die Produktart entsprechend dem Hilfsmittelverzeichnis oder die 7stellige Positionsnummer anzugeben. Begründet kann im Einzelfall ein konkretes Hilfsmittel (10stellige Positionsnummer oder Produktname) verordnet werden.
  • Hilfsmittel sind getrennt von Arznei-, Verband- und Heilmitteln zu verordnen.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen führt das Hilfsmittelverzeichnis, in dem von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufgeführt sind. Das Verzeichnis ist nicht abschließend.Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Hinweis: Hilfsmittel dürfen nicht mit Heilmitteln verwechselt werden!
Heilmittel sind von speziell ausgebildeten Therapeuten erbrachte medizinische Dienstleistungen, wie physikalische und podologische Therapien, Ergotherapie und Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Gesundheitspolitik
    MdB Müller beim BVMed: „Wir brauchen wieder eine stärkere Vertrauenskultur“

    „Die Bundesregierung ist mit dem Pharma- und Medizintechnikdialog auf einem guten Weg, um den Standort Deutschland zu stärken und auf nationaler Ebene richtige Entscheidungen zu treffen.“ Das sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitspolitiker Axel Müller beim Gesprächskreis Gesundheit des BVMed.

    Pressemeldung27.11.2025

    Mehr lesen
  • Homecare
    BVMed-Positionspapier: „Nichtärztliche häusliche Versorgung stärken“

    Der BVMed fordert in einem neuen Positionspapier die Stärkung der Versorgung von Patient:innen in der Häuslichkeit unter Einbeziehung aller vorhandenen personellen Ressourcen sowie digitaler und innovativer Technologien. Eine gute Versorgung in der Häuslichkeit ist ein zentraler Schlüssel, so BVMed-Ambulantexpertin Juliane Pohl.

    Pressemeldung08.10.2025

    Mehr lesen
  • Homecare-Therapien:  Künstliche Ernährung

    Homecare
    Digital und menschenzentriert - Häusliche Versorgung stärken und Potenziale nutzen

    Demografie, Fachkräftemangel und finanzielle Engpässe bedrohen die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Die Lösung liegt in der Stärkung der Versorgung in der Häuslichkeit – unter Einbeziehung aller vorhandenen personellen Ressourcen sowie digitaler und innovativer Technologien.

    Artikel07.10.2025

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Hilfsmittel
    Online-Seminar | Stoma und ableitende Inkontinenz

    SeminarDigital
    02.12.2025 10:00 - 16:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Homecare

    Zur Veranstaltung: Online-Seminar | Stoma und ableitende Inkontinenz
  • Hilfsmittel
    Online-Seminar | Enterale und parenterale Ernährung

    SeminarDigital
    03.12.2025 10:00 - 15:30 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Homecare

    Zur Veranstaltung: Online-Seminar | Enterale und parenterale Ernährung
  • Online-Seminar
    Neue Entwicklungen | Hybrid-DRGs

    Mit der Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs setzt sich der Trend zur Ambulantisierung medizinischer Leistungen konsequent fort. Der aktualisierte Katalog für 2026 bringt eine deutliche Ausweitung der Leistungsbereiche und Indikationen mit sich insgesamt sollen über 1 Million Fälle aus dem stationären Setting in die Hybrid-Fallpauschalen umgesteuert werden – und damit neue Herausforderungen...

    SeminarDigital
    11.12.2025 16:00 - 18:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Marktzugang und Erstattung

    Zur Veranstaltung: Webinar | Neue Entwicklungen | Hybrid-DRGs

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen