1. Telemedizin & Telemonitoring – Begriffsklärung
Der Begriff Telemedizin umfasst medizinische Leistungen, die Ärztinnen, Ärzte und andere Gesundheitsberufe aus der Ferne erbringen, etwa per Telefonat, Video oder Chat. Sie können dabei Krankheiten diagnostizieren und Patientinnen und Patienten beraten oder auch therapieren – sofern dafür kein persönlicher Kontakt oder eine körperliche Untersuchung vor Ort nötig sind.
Auch sogenannte Telekonsile, in denen sich Ärztinnen und Ärzte und Gesundheitsberufe zu konkreten Fällen untereinander austauschen, gehören zu den telemedizinischen Möglichkeiten.
Eine besondere Form der Telemedizin ist Telemonitoring. Dabei werden Vitalwerte wie Blutdruck, Puls oder Gewicht aus der Ferne überwacht. Patientinnen und Patienten erhalten entsprechende Geräte oder Sensoren, die die Werte messen und automatisiert an die überwachenden medizinischen Fachkräfte übermitteln. Sind die Werte auffällig, können rasch Maßnahmen initiiert werden.
Dabei gibt es verschiedenen Ansätze:
- Kontinuierliches Monitoring: Gerade bei chronischen Erkrankungen wie etwa Herzinsuffizienz oder COPD bietet Telemonitoring eine einfache und komfortable Möglichkeit, Patientinnen und Patienten dauerhaft medizinisch zu begleiten.
- Anlassbezogene Überwachung: Telemonitoring kann vor oder nach einem stationären Aufenthalt eingesetzt werden, um beispielsweise Operationen vor- und nachzubereiten oder Frauen mit Risikoschwangerschaften engmaschiger zu betreuen.
- Ambulante Remote-Betreuung: Auch in der ambulanten Versorgung kann Telemonitoring zum Einsatz kommen, um Praxisbesuche zu reduzieren, chronische Krankheiten zu begleiten oder Patientinnen und Patienten bei dafür geeigneten Beschwerden schneller zu helfen.
Die Zukunft ist Smart Monitoring. Künftig werden mehr Vitaldaten von Sensoren erfasst werden können, mehr Geräte Daten verarbeiten und versenden können. Bei der Auswertung und Überwachung der Gesundheitsdaten kommen zunehmend automatisierte und KI-gestützte Systeme zum Einsatz, die den Personalaufwand reduzieren. Das kann Fachkräfte von Routinen entlasten und Zeit für die individuelle Betreuung bei Bedarf schaffen. Auch die Patientinnen und Patienten profitieren von weniger Wegen, weniger Wartezeiten und vor allem einer noch engmaschigeren Beobachtung ihrer Vitaldaten.
2. Vorteile für das Gesundheitssystem
Telemedizin hat viele Vorteile – für Patientinnen und Patienten ebenso wie für die Leistungserbringer und das Gesundheitssystem insgesamt. Im Detail:
Patientinnen und Patienten
- Telemedizin spart Patientinnen und Patienten Zeit: So können für Routineuntersuchungen oder zur ersten Abklärung von Beschwerden Videosprechstunden angeboten werden – für ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen sowie Menschen in ländlichen Regionen ein erheblicher Gewinn. Auch der Zugang zu Fachärzten kann beschleunigt, Wartezeiten reduziert werden.
- Telemonitoring verbessert die Versorgung: Patientinnen und Patienten nach OPs oder chronisch Kranke werden per Telemonitoring wesentlich engmaschiger beobachtet und betreut – das verbessert die medizinische Versorgung und erhöht die Sicherheit im Alltag.
Leistungserbringer
Ärztinnen, Ärzte, Gesundheitsfachberufe und Pflegekräfte können flexibler und effizienter versorgen, wenn Sprechstunden online stattfinden und Patientinnen und Patienten auch remote betreut werden. Sie sparen damit Zeit und Ressourcen. Per Telemonitoring verfügen sie zudem über eine bessere Datenlage zu den von ihnen betreuten Personen und können bei Bedarf rascher und zielgenauer eingreifen.
Gesundheitssystem
Telemedizin bietet Lösungsansätze für drängende Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung. Der demografische Wandel führt dazu, dass immer mehr Ältere versorgt werden müssen, während die Zahl der medizinischen Fachkräfte abnimmt. Ländliche Regionen sind davon besonders betroffen. Schätzungen zufolge könnten bereits 2035 deutschlandweit rund 11.000 Hausarztstellen unbesetzt sein. Fast 40 Prozent der Landkreise wären dann hausärztlich unterversorgt oder von einer Unterversorgung bedroht. Telemedizin kann hier Lücken füllen und die Versorgung sicherstellen.
Hinzu kommt ein erheblicher ökonomischer Nutzen für das Gesundheitssystem. So beziffert eine Studie von McKinsey & CompanyExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. das Nutzenpotenzial von Telemonitoring auf 4,3 Milliarden Euro jährlich – insbesondere dank weniger Krankenhauseinweisungen, kürzeren Liegezeiten und mehr ambulanter Versorgung.
3. Best Practice: Telekardiologie bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Telemedizin und insbesondere Telemonitoring sind in einigen Bereichen bereits im Einsatz. Ein Beispiel ist die sogenannte Telekardiologie bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In Deutschland erhalten jedes Jahr mehr als 130.000 Patientinnen und Patienten ein Implantat aufgrund einer Herzerkrankung, etwa einen Herzschrittmacher oder einen Defibrillator. Der technische Zustand und die Funktionsfähigkeit dieser Geräte kann im Nachgang einer OP inzwischen auch remote überprüft werden.
Für Patientinnen und Patienten hat dies zahlreiche Vorteile. So kann die Remote-Kontrolle physische Nachsorgetermine ersetzen und spart Betroffenen Wege in die Praxis oder Klinik. Es erhöht zudem das Gefühl von Sicherheit mit den Geräten, wenn Patientinnen und Patienten gewiss sein können, dass Fehlfunktionen rechtszeitig erkannt werden.
4. Best Practice: OnlineDoctor bei Hauterkrankungen
Auch in der Dermatologie ist Telemedizin bereits erprobt. Seit 2019 können sich Menschen in Deutschland mit Hautproblemen an den OnlineDoctor wenden. In einer Browser-App geben Betroffene ihre Beschwerden ein und können dazu Bilder hochladen. Per Fragebogen wird eine strukturierte digitale Anamnese durchgeführt, das System leitet die Daten an eine oder einen der rund 850 beteiligten Dermatologinnen und Dermatologen weiter. Binnen 48 Stunden erhalten Patientinnen und Patienten garantiert eine Rückmeldung. Dabei können 85 Prozent der Anfragen mit einer Diagnose und konkreten Therapieempfehlungen – bei Bedarf inklusive elektronischem Rezept – digital abgeschlossen werden. Die übrigen Personen erhalten die Empfehlung, sich in einer niedergelassenen Praxis zu melden – etwa weil eine digitale Einschätzung nicht möglich ist oder Verdacht auf eine ernsthafte Erkrankung besteht.
Vom OnlineDoctor profitieren alle Beteiligten. Ärzte und Ärztinnen erhalten vorstrukturierte Daten und können zeitlich flexibel auf die Anfragen antworten. Unkomplizierte und unkritische Erkrankungen können deutlich schneller und effizienter bearbeitet werden, so bleibt mehr Zeit für schwere und komplizierte Fälle. Patientinnen und Patienten wiederum erhalten binnen wenigen Stunden eine Einschätzung und sparen sich lange Wartezeiten. Die Diagnose erhalten sie zudem schriftlich, Details können jederzeit nachgelesen werden. Hinzu kommt: Der OnlineDoctor senkt die Hemmschwelle für viele Menschen, sich bei Beschwerden ärztlichen Rat zu suchen. Ernsthafte Erkrankungen werden dadurch häufiger früh genug erkannt, um eine Chronifizierung zu verhindern.
5. Telemedizin fördern – Versorgung verbessern
Telemedizin und insbesondere Telemonitoring sind erprobte Konzepte und haben gezeigt, dass sie Effizienz und Qualität der medizinischen Versorgung maßgeblich verbessern. Auch der Koalitionsvertrag setzt auf eine Stärkung und Ausweitung der Angebote. Zurecht, denn die Potenziale sind längst nicht ausgeschöpft. So ist die chronische Herzinsuffizienz bislang die einzige Indikation, bei der Telemonitoring Bestandteil der Regelversorgung ist und von den gesetzlichen Krankenkassen größtenteils erstattet wird.
Dabei könnten viele weitere Patientinnen und Patienten davon profitieren – von Krebspatienten über chronisch Kranke bis hin zu Frauen mit Risikoschwangerschaften. Die Ansätze scheitern indes nicht an der Technik, sondern an der engen Regulatorik im Gesundheitswesen:
- Hohe Hürden bei Zulassung: Um in die Regelversorgung aufgenommen zu werden, muss Telemonitoring als medizinisch bessere Methode vom GBA anerkannt werden – ein komplizierter und langwieriger Prozess. Das sollte geändert werden. Insbesondere sollte mehr Effizienz bei gleich gutem medizinischem Output als ausreichender Grund für die Zulassung gelten.
- Starre Vergütung im stationären Bereich: Ein Krankenhausfall beginnt in der Vergütungslogik des Gesundheitssystems mit der stationären Aufnahme und endet mit der Entlassung. Eine vorübergehende intensive Remote-Betreuung etwa im Anschluss an einen Klinikaufenthalt ist nicht vorgesehen. Hier braucht es neue Vergütungsmöglichkeiten, die zudem die Kosten für die Geräteanschaffung und die Datentransfers berücksichtigen.
- Terminpflicht im ambulanten Sektor: Der persönliche Kontakt zum Patienten, zur Patientin ist in der Regel eine Voraussetzung, um eine ärztliche Leistung abrechnen zu können. Eine digitale Betreuung ist – mit wenigen Ausnahmen – nicht vorgesehen und für Arztpraxen rechtlich unsicher. Hier braucht es Abrechnungsmodelle, die eine angemessene Vergütung auch für Remote-Betreuung und Datenmanagement ermöglichen.
Die Grenzen des starren Zulassungs- und Vergütungssystems zeigen sich beim Thema chronische Herzinsuffizienz. Obwohl Telemonitoring hier in der Regelversorgung zugelassen ist, profitiert bislang nur ein Bruchteil der Patientinnen und Patienten von den telemedizinischen Angeboten. Die Gründe sind vielfältig. So basiert erstens die Zulassung auf einer Nutzenstudie, in der ein eng definierter Patientenkreis untersucht wurde – mit dem Ergebnis, dass auch in der Versorgung nur diese Auswahl an Patientinnen und Patienten berücksichtigt werden darf. Zweitens ist die Vergütung an niedergelassene Praxen gebunden, was sowohl die Ausbildung größerer Telemonitoring-Zentren wie auch das Einschließen in diese Versorgungsform durch Krankenhäuser verhindert. Diese wären indes wichtig, um Telemonitoring auf lange Sicht effizient und breitflächig anbieten zu können.
Das Beispiel Herzinsuffizient zeigt: Damit telemedizinische Anwendungen für noch mehr Indikationen in die Regelversorgung aufgenommen werden können, braucht es perspektivisch einen eigenständigen Weg zu Zulassung und Vergütung. Die bestehenden Logiken – etwa die Nutzenbewertung durch den GBA, die Fallkostenpauschale im Klinikbereich und die Quartalspauschale im ambulanten Sektor – greifen für Remote-Leistungen zu kurz. Geeigneter wäre ein eigener Marktzugang für Telemonitoring, der andere Zugangskriterien ansetzt, sektorenübergreifende Behandlungen ermöglicht und dabei neben den Leistungen von Praxen und Gesundheitsberufen auch Kosten für Technologie abbildet.
Fazit: Diese Punkte müssen vom Gesetzgeber dringend angegangen werden, um Telemedizin weiter voranzubringen. Ein wichtiger Schritt in dieser Richtung: Telemonitoring sollte als wichtiger Teil der Lösung in die MedTech-Strategie aufgenommen werden, die derzeit von der Bundesregierung erarbeitet wird. So kann Telemedizin von einem nice-to-have zu einem strategischen Hebel für Effizienz, Versorgungsqualität und Patientensicherheit werden.
Mehr Informationen zum Thema gibt es im BVMed-Themenportal unter www.bvmed.de/telemonitoring.