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 - 09.06.2017 „Patienten erhalten zu wenige urologische Hilfsmittel“ Studie zu Mengenbedarf bei ISK-Versorgungen

Die von den Krankenkassen bezahlten Obergrenzen für Hilfsmittel für Menschen mit Blasenfunktionsstörungen sind zu niedrig und damit im Alltag nicht ausreichend. Die betroffenen Patienten erhalten damit keine ausreichende Anzahl an Kathetern und anderen Hilfsmitteln von den Krankenkassen, weil der tatsächliche Bedarf bisher falsch eingeschätzt wurde. Das ist das Ergebnis einer Studie, auf die die BVMed-Initiative “Faktor Lebensqualität” hinweist. Die Studie von Dr. Jörn Bremer, Dr. Ralf Böthig und anderen untersuchte erstmals den objektiven Bedarf an urologischen Hilfsmitteln. Demnach entspricht die bisher durch Schätzungen und theoretische Überlegungen ermittelte Versorgung mit Einmalkathetern oder Kondomurinalen nicht dem tatsächlichen Verbrauch. Teilweise liegt danach die Anzahl der im Alltag benötigten Hilfsmittel weit über der von den Krankenkassen nach pauschalen Obergrenzen festgelegten und bezahlten Menge.

PressemeldungBerlin, 09.06.2017, 40/17

© BVMed In der von Dr. Jörn Bremer, Dr. Ralf Böthig und anderen durchgeführten Studie wurden an sechs verschiedenen Spezial-Zentren in Deutschland Daten von 767 Patienten mit neurogener Blasenfunktionsstörung erhoben. Beteiligt waren Menschen mit chronischer Querschnittlähmung, Multipler Sklerose und infantiler Zerebralparese. Sie können Katheter oder andere Hilfsmittel zur Urinableitung verwenden. Die Krankenkassen bezahlen diese medizinischen Hilfsmittel. Dabei haben die Versicherten einen gesetzlichen Anspruch darauf, qualitativ und quantitativ nach dem individuellen Bedarf und dem aktuellen Stand der Medizin versorgt zu werden.

Studie empfiehlt deutlich höhere Grenzwerte für Hilfsmittel

In der seit mehr als zehn Jahren geltenden Festlegung vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wurden 150 bis 180 Einmalkatheter für Männer und 31 Kondomurinale als Obergrenze pro Patient im Monat ausgemacht. „Nun liegt erstmals eine studien-basierte Evidenz für die Beurteilung des tatsächlichen Hilfsmittelbedarfs vor“, sagt Dr. Ralf Böthig, Mitautor der Studie. Rund 75 Prozent der befragten Patienten verwenden ausschließlich Einmalkatheter, für sie hat die Studie einen Bedarf von bis zu neun Einmalkathetern am Tag ermittelt. Am häufigsten brauchen die Befragten sechs Katheter. Fast 29 Prozent der Patienten verwenden zusätzlich Kondomurinale, Vorlagen oder Inkontinenz-Windeln. Etwa 15 Prozent der Männer, die anstelle oder zwischen der Katheterisierung Kondomurinale benutzen, haben einen mittleren Bedarf von 2,8 Kondomurinalen pro Tag angegeben. Diese Werte liegen damit teils erheblich über dem Standard der Krankenkassen. Bei den Patienten, die aufsaugende Hilfsmittel wie Vorlagen oder Windeln benutzen, schwankt laut der Untersuchung der tägliche Bedarf deutlich. Erwartungsgemäß verbrauchen Frauen hier doppelt so viel Material wie Männer.

„Die bisherigen Standards für ableitende Inkontinenzprodukte bergen die Gefahr einer quantitativ nicht angemessenen Versorgung der Betroffenen. Hier muss der Gesetzgeber ebenso tätig werden, wie beim Anspruch auf eine passende Produktqualität und qualitativen Service“, sagt Juliane Pohl, Leiterin des Referats Homecare/Ambulante Versorgung beim BVMed.

Die zehn Studien-Autoren um Dr. Jörn Bremer, leitender Oberarzt am Querschnittgelähmtenzentrum der BDH-Klinik Greifswald, und Dr. Ralf Böthig, leitender Arzt der Abteilung für Neuro-Urologie am Querschnittgelähmtenzentrum des BG-Klinikums Hamburg, empfehlen in der Spitze höhere Grenzwerte für den objektiven Hilfsmittelbedarf. Bei den Einmalkathetern sehen sie statt sechs Kathetern und einem Kondomurinal pro 24 Stunden als Obergrenze stattdessen einen objektiven Bedarf von bis zu neun Einmalkathetern und bis zu sieben Kondomurinalen pro Tag.

„Der Hilfsmittelbedarf der Patienten ist weitaus vielschichtiger, als dies in den gängigen Ausschreibungen abgebildet wird. Eine Mischversorgung mit Kontinenz-Hilfsmitteln bestimmt häufig den Patientenalltag“, sagt Mitautor Dr. Jörn Bremer zu den Ergebnissen der Studie. Er empfehle daher eine „individuelle Mischversorgung als Standard“.

Quellennachweis:
Bremer, J.; Böthig R. u. a.: Objektiver und subjektiver Hilfsmittelbedarf bei Patienten mit neurogenen Blasenfunktionsstörungen, in: Der Urologe, 12/2016, DOI 10.1007/s00120-016-0250-y

Link zur Studie:
https://link.springer.com/article/10.1007/s00120-016-0250-yExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

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