Sachkostenfinanzierung im aG-DRG-System 2020

Umsetzung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG)

Vergütungsregelungen für Medizintechnologien im Krankenhaus

Wichtige Änderung durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
  • ab 1. April 2020: vorläufiger Pflegeentgeltwert 185 €
  • Wegfall des Fixkostendegressionsabschlages 2020
Beide Änderungen sind nicht in der Broschüre berücksichtigt!


Der BVMed stellt einen Leitfaden über die Sachkostenfinanzierung im aG-DRG-System 2020 vor, der die Vergütungsregelungen für Medizintechnologien im Krankenhaus nach der Ausgliederung der Pflegekosten am Bett darstellt.

Donwload Leitfaden zur Sachkostenfinanzierung im aG-DRG-System 2020 (1184 KB)

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) wird die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten am Bett im Krankenhaus erstmals für 2020 umgesetzt. Mehr als 20 % der Leistungen (ca. 15 Mrd. Euro) werden aus den Fallpauschalen herausgelöst und in das Pflegebudget überführt. Die Finanzierung der Leistungen wird zweigeteilt; in die leistungsbezogenen Fallpauschalen des neuen aG-DRG-Systems zzgl. möglicher individueller Entgeltbestandteile (z. B. Zusatzentgelte) und in die selbstkostendeckenden krankenhausindividuellen und tagesbezogenen Pflegeentgelte. Hierbei wurde nicht einfach nur die Pflege am Bett herausgerechnet. Es ist ein vollkommen neues und nicht mehr mit den Vorjahren vergleichbares aG-DRG-System entstanden.

Die bedarfsgerechte Versorgung der Patienten mit qualitativ hochwertigen Medizinprodukten muss und kann auch unter den neuen Bedingungen im Krankenhaus sichergestellt werden. Fortschrittliche Medizintechnologien führen zu einer besseren Ergebnisqualität und Versorgung der Patienten. Liegezeiten werden oft verkürzt und Pflegeaufwand minimiert. Pflegekräfte werden durch die Anwendung pflegeunterstützender Technologien entlastet und diese Einsparungen in dem Pflegebudget mit berücksichtigt. Dadurch werden die oftmals nicht zur Verfügung stehen Personalressourcen kompensiert.

Die Einführung des neuen aG-DRG-Systems stellt in wesentlichen Teilen einen Neubeginn eines DRG-Abrechnungssystems dar. Es wird voraussichtlich viele Jahre benötigen, die Systemgüte des bisherigen DRG-Systems wieder zu erlangen. Hierbei bleibt die sachgerechte Abbildung der Medizintechnologien eine laufende Herausforderung für die Kalkulation. Die Inhalte dieses Leitfadens sollen dazu beitragen, Unsicherheiten im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zu vermeiden.
  • Sachkostenfinanzierung im aG-DRG-System 2020

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