Krankenhäuser

Bundesgesund­heitsministerium gibt Startschuss für Vorarbeiten zur Transparenzoffensive

Deutsches Ärzteblatt Online vom 08. August 2023

Die Vorarbeiten zum Transparenzverzeichnis mit Versorgungs- und Qualitätsdaten der Krankenhäuser sollen möglichst schnell beginnen. Darauf drängt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem Schrei­ben an die Deutsche Krankenhausgesellschaft, den GKV-Spitzenverband sowie den Verband der Privaten Krankenversicherung, berichtet das Deutsche Ärzteblatt Online.

Die Vorarbeiten zum Transparenzverzeichnis mit Versorgungs- und Qualitätsdaten der Krankenhäuser sollen möglichst schnell beginnen. Darauf drängt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem Schrei­ben an die Deutsche Krankenhausgesellschaft, den GKV-Spitzenverband sowie den Verband der Privaten Krankenversicherung.

Im Rahmen der geplanten Krankenhausreform ist im Bund-Länder-Eckpunktepapier vereinbart worden, Daten über Leistungen und Qualitätsaspekte von Krankenhäusern zu veröffentlichen. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten aufzuklären und besser zu informieren.

Um bereits im kommenden Jahr entsprechende Daten veröffentlichen zu können, soll das Institut für das Ent­geltsystem im Krankenhaus (InEK) nun zügig eine Zuordnung der Krankenhausfälle zu den 60 somatischen Leistungs­gruppen nach dem Krankenhausplan in Nordrhein-Westfalen sowie zu den vier ergänzenden Leis­tungsgruppen – Infektiologie, Spezielle Traumatologie, Spezielle Kinder- und Jugendmedizin und Spezielle Kinder- und Jugend­chirurgie – anhand von Vergütungsdaten erarbeiten.

In dem Schreiben des BMG an die Trägerorganisationen des InEK, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, heißt es, man sei „derzeit dabei, dieses Vorhaben gesetzgeberisch vorzubereiten“ und habe das InEK gebeten, „schnellst­möglich“ mit den Arbeiten zu beginnen.

In einem weiteren Schreiben, das neben dem InEK auch an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gerichtet ist, skizziert das BMG näher, welche weiteren Schritte erfolgen sollen.

Demnach sehen die Arbeitsentwürfe zum neuen Transparenzverzeichnis vor, dass die Krankenhäuser ab Inkrafttreten der Regelungen verpflichtet werden, dem InEK bestimmte ergänzende Angaben zu übermitteln. Dies würde etwa die Zuordnung von Leistungsgruppen, den Standortbezug bei Diagnosen und Prozeduren sowie Daten zum Pflegepersonal und zum ärztlichen Personal umfassen. Diese Datenübermittlungspflichten sollen teilweise – beim ärztlichem Personal und Leistungsgruppen – unterjährig quartalsweise greifen.

AWMF, InEK und BfArM werden unter anderem gebeten, im Rahmen der Definition der Leistungsgruppen ge­meinsam Vorschläge für eine Zuordnung von ICD- und OPS-Codes beziehungsweise für eine bundesweite Ab­grenzung anhand von Weiterbildungsordnungen zu den zusätzlichen Leistungsgruppen zu unterbreiten. Zudem sollen – analog zur NRW-Systematik – Qualitätskriterien für die ergänzenden Leistungsgruppen entwickelt werden.

Auch stelle die medizinisch-wissenschaftliche Begründung für die Qualitätskriterien aller Leistungsgruppen „ein­e wertvolle Unterstützung im anstehenden Gesetzgebungsprozess“ dar, so das BMG. Das Ministerium betont in dem Schreiben, dass leistungsgruppenbezogene Kooperations- und Verbundlösungen anhand medizinischer Kriterien möglich sein sollen.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt Online vom 08. August 2023
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