§ 72 (6) MPDG

Einwilligungserklärung zur Herausgabe eines Medizinprodukts zu Untersuchungszwecken

Der BVMed stellt eine Einwilligungserklärung zur Herausgabe eines Medizinprodukts zu Untersuchungszwecken zur Verfügung. Mit der Muster-Erklärung können Patient:innen in die Herausgabe eines Medizinprodukts an den Hersteller für eine technische Untersuchung zustimmen.

Zum Hintergrund: Nach den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 72 (6) MPDG dürfen Produkte, die im Eigentum des/der Patient:in stehen, erst nach vorheriger Einwilligung des/der Patient:in oder seines/ihres gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreters zu Untersuchungszwecken übergeben werden. Diese Einwilligung ist auch dann notwendig, wenn das Produkt bei der technischen Untersuchung möglicherweise zerstört wird.

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    11.02.2022
    Einwilligungserklärung zur Herausgabe eines Medizinprodukts zu Untersuchungszwecken

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