Gemeinsamer Bundesausschuss
Zweitmeinungsanspruch: G-BA startet Beratungen für weitere Eingriffe
Berlin, 16.07.2021|
Künftig soll es für zwei weitere Eingriffe einen Zweitmeinungsanspruch für gesetzlich Versicherte geben, berichtet das Ärzteblatt. Patientinnen und Patienten vor einer Implantation eines Defibrillators beziehungsweise Herzschrittmachers oder vor einer elektrophysiologischen Herzuntersuchung und dem Veröden von krankhaften Herzmuskelzellen (Ablation), sollen nach den Plänen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor dem Eingriff eine zweite ärztliche Meinung einholen können.
Der G-BA hat die dafür notwendigen Beratungen zur Aufnahme dieser planbaren Eingriffe am Herzen in seine Zweitmeinungs-Richtlinie (Zm-RL) begonnen. Er rechnet Ende 2021 / Anfang 2022 mit dem Start des Leistungsanspruchs der Zweitmeinung für die beiden neu hinzugekommenen Eingriffe.
Patientinnen und Patienten haben derzeit bei folgenden Eingriffen einen rechtlichen Zweitmeinungsanspruch: Amputation beim diabetischen Fußsyndrom, Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie), Gebärmutterentfernung (Hysterektomie), Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie) sowie Implantation einer Knieendoprothese. Mehr auf:
aerzteblatt.de (News / Politik).
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