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 - Erstattung Hilfsmittel "Wir müssen die Qualität in der Hilfsmittelversorgung auch überprüfen" MdB Stamm-Fibich beim BVMed

"Wir wollen in der Hilfsmittel-Versorgung künftig Vertragsverhandlungen auf Augenhöhe. Das werden wir als Politik genau beobachten." Das sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete und Berichterstatterin ihrer Fraktion für Medizinprodukte, Martina Stamm-Fibich, beim BVMed-Gesprächskreis Gesundheit am 11. April 2019 in Berlin. Mit dem kürzlich beschlossenen Ausschreibungsverbot für Hilfsmittel habe die Politik auf die Fehlentwicklungen reagiert. Stamm-Fibich: "Die Qualität der Hilfsmittelversorgung muss in den Verträgen festgelegt und dann aber auch überprüft werden. Wir werden dabei nun genau beobachten, wie sich das Thema Aufzahlungen entwickelt."

PressemeldungBerlin, 12.04.2019, 28/19

© bvmed.de Die SPD-Politikerin zeigte sich enttäuscht darüber, dass einige Krankenkassen die Vorgaben des Hilfsmittel-Reformgesetzes HHVG ignoriert und weiterhin den günstigsten Preis über die Qualität der Versorgung gestellt hätten. Man werde nun genau beobachten, wie die neue gesetzliche Regelung umgesetzt werde. Wichtig sei zudem, dass das Hilfsmittelverzeichnis "nun weiter laufend aktualisiert" werde. Der BVMed setzt sich für die Stärkung des Qualitätswettbewerbs zwischen den Krankenkassen ein. "Dazu gehören verbindliche und bundeseinheitliche Anforderungen an das Vertragscontrolling", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Ein weiteres Thema auf dem BVMed-Gesprächskreis war die derzeit im Rahmen des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) diskutierte Änderung der Verbandmittel-Definition. Der derzeitige GSAV-Entwurf sieht vor, dass Produkte, die pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweisen haben, nicht mehr unter die Verbandmitteldefinition fallen. Der Bundesrat hat sich dagegen ausgesprochen und möchte die weiter gefasste Verbandmitteldefinition belassen. "Bei den Verbandmitteln teile ich die Auffassung des Bundesrats. Es gibt aus meiner Sicht aktuell keine Grundlage für eine Neuregelung", so Stamm-Fibich.

"Die Neuregelung führt dazu, dass von 8.000 Verbandmitteln bis zu 3.000 zunächst aus der GKV-Versorgung fallen", kritisierte BVMed-Geschäftsführer Möll. "Da viele Patienten die Produkte nicht selbst bezahlen können, ist mit einer erheblichen Verschlechterung ihrer Versorgungssituation zu rechnen. Damit entsteht eine Zwei-Klassen-Versorgung", warnte er. Die geplante Neuregelung betreffe technisch hoch entwickelte Verbandmittel, die bei infizierten, mit multiresistenten Keimen belegten Wunden zum Einsatz kommen. Als Ersatz würde auf Antibiotika zurückgegriffen, was die Entwicklung von resistenten Keimen fördere. Aufgrund verminderter Behandlungsalternativen wären häufigere chirurgische Eingriffe sowie vermehrte Krankenhausaufenthalte von Menschen mit akuten oder chronischen Wunden zu befürchten.

Mölls Fazit: "Die mit dem GSAV vorliegende Verbandmitteldefinition bedeutet wissenschaftlich einen erheblichen Rückschritt und gefährdet die Patientensicherheit. Um Versorgungssicherheit für Wundpatienten zu schaffen und eine Versorgungslücke zu verhindern, sollten wir bei der in der Praxis bewährten Verbandmittel-Definition bleiben."

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