Erstattung Medizinprodukte

Neuer Leitfaden der Medizinprodukte-Verbände erläutert deutsches Erstattungssystem

Um Herstellern von Diagnostika und Medizinprodukten den Einstieg in das komplexe deutsche Erstattungssystem der gesetzlichen Krankenkassen zu erleichtern, haben vier Verbände – Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien (SPECTARIS), Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) und Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) – gemeinsam einen Leitfaden für ihre Mitglieder erstellt.

Hersteller von Medizintechnik und Diagnostika gehören zu den Innovationstreibern in Deutschland. Zahlreiche neue Medizinprodukte werden jährlich in die Versorgung gebracht, die Wege der Erstattung der Methoden auf Basis dieser Produkte sind jedoch mühsam. "Der Leitfaden ist eine Antwort auf die noch immer bestehende Intransparenz in vielen Bereichen des Systems", sagen die Autoren der umfangreichen Übersicht. Die Verfahren zur Aufnahme in die vertragsärztliche Versorgung (EBM-Katalog) und in die Krankenhausbehandlung (DRG-System) unterscheiden sich. Anbieter betroffener Produkte müssen sich daher den jeweiligen vertrieblichen Herausforderungen stellen.

Mit dem vorliegenden Leitfaden schaffen die Hersteller-Verbände einen Überblick über die Leistungserstattung der verschiedenen Regelungsbereiche des deutschen Gesundheitswesens. Neben einer systematischen Übersicht über die Erstattungswege im ambulanten und stationären Bereich wird dabei auf die Möglichkeit der sogenannten Erprobungsregelung (§ 137e SGB V) sowie auf die Zusammenhänge der "frühen Nutzenbewertung für Hochrisikoprodukte" (§ 137h SGB V) eingegangen. Um die praktische Anwendbarkeit zu verbessern, werden insbesondere die Zeitpunkte hervorgehoben, an denen Hersteller Entscheidungen treffen müssen oder Einfluss auf den weiteren Prozess ausüben können.

Derzeitiger Schwerpunkt der Darstellung ist die Leistungserstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen von Kollektivverträgen. Der Leitfaden wird regelmäßig auf den aktuellen Stand der gesetzlichen Grundlagen gebracht. Das digitale Dokument enthält zahlreiche interne Verknüpfungen sowie wertvolle Verweise ins Internet.

Eine Kurzversion des Erstattungsleitfadens kann auf der BVMed-Webseite unter www.bvmed.de/flyer-erstattung heruntergeladen werden.

Kontakt für inhaltliche Rückfragen:

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Telefon: +49 30 246255-26
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