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 - Homecare Neuer BVMed-Newsletter "MedTech ambulant" informiert über Entlassmanagement und die Verordnung von Hilfsmitteln und Verbandmitteln

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, informiert in seinem aktuellen Newsletter "MedTech ambulant" über die neuen Regelungen zum Entlassmanagement im Krankenhaus und die Verordnung von Hilfsmitteln und Verbandmitteln. Für "zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel" wie Inkontinenz- und Stomaprodukte sind Entlassverordnungen für den Bedarf von bis zu 7 Tagen möglich. Die Begrenzung der Verordnungsdauer gilt nicht für "zum Gebrauch bestimmte Hilfsmittel" wie Gehhilfen oder Antidekubitussysteme. Die Kooperation zwischen Krankenhäusern und Leistungserbringern bei der Umsetzung der nachstationär erforderlichen Hilfsmittelversorgung ist dabei weiter zulässig. Der "MedTech ambulant"-Newsletter des BVMed kann unter www.bvmed.de/medtech-ambulant abgerufen werden.

PressemeldungBerlin, 23.05.2018, 37/18

Die Einzelheiten zum Entlassmanagement regelt ein Rahmenvertrag zwischen GKV-Spitzenverband, KBV und DKG vom 1. Oktober 2017. Bei der Verordnung von Hilfsmitteln wird zwischen Verbrauchs- und Gebrauchs-Hilfsmitteln unterschieden. Alle Entlassverordnungen müssen das Datum des Entlasstages sowie eine konkrete Produktbezeichnung unter Verwendung der Hilfsmittelnummer bis zur siebten Stelle tragen. Eine namentliche Produktverordnung ist möglich, bedarf aber einer schriftlichen Begründung.

Der Patient wendet sich mit dem Rezept an ein Homecare-Unternehmen, Sanitätshaus oder eine Apotheke seiner Wahl. "Diese kennen die spezifischen Vertragsinhalte zu der entsprechenden Hilfsmittelversorgung mit der jeweiligen Krankenkasse", heißt es in dem BVMed-Newsletter. Das Krankenhaus wird informiert, sofern besondere Hinweise auf der Verordnung zusätzlich notwendig sind.

Über die Besonderheiten bei der Anschlussversorgung von Patienten mit Hilfsmitteln informiert der BVMed zudem in einem FAQ-Katalog unter www.bvmed.de/faq-entlassmanagement.

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