Erstattung Hilfsmittel

BVMed begrüßt mehr Transparenz des Vertragsgeschehens und mehr Kompetenzen der Aufsichten

MPEUAnpG-Änderungsanträge zum Hilfsmittelbereich

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat die Änderungen im Hilfsmittelbereich begrüßt, die gestern Abend (5. März 2020) mit der Verabschiedung des Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetzes (MPEUAnpG) im Bundestag beschlossen wurden. Dabei geht es um mehr Transparenz des Hilfsmittel-Vertragsgeschehens, die Einführung eines Schiedsmechanismus sowie die Stärkung der Aufsichten bei Verstößen der Krankenkassen gegen das Verhandlungsgebot. "Dadurch kann die vom Gesetzgeber gewünschte Augenhöhe zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern bei der Vereinbarung von Versorgungsanforderungen und Vertragsinhalten hergestellt werden", kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Um einen echten Qualitätswettbewerb zu etablieren, muss nach Ansicht des BVMed die Hilfsmittelversorgung in einem bundesweit einheitlichen Vertragscontrolling dann auch konsequent überwacht werden.

Der Gesetzgeber hatte in den vergangenen Jahren den rechtlichen Rahmen in der Hilfsmittelversorgung wiederholt angepasst, um Versorgungsdefiziten und Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. So wurden den Krankenkassen zuletzt mit dem TSVG Ausschreibungen verboten. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung zu qualitätsorientierten Versorgungsverträgen im Hilfsmittelbereich gibt es aber in der Praxis nach wie vor Probleme. Mit den zusätzlichen Regelungen, die gestern im Bundestag verabschiedet wurden, reagiert der Gesetzgeber auf die Schwierigkeiten bei der Verhandlung von Hilfsmittelverträgen. "Diese bestehen trotz vorangegangener gesetzlicher Neuregelungen weiterhin fort und führen dazu, dass Qualitätsanforderungen nicht adäquat in Versorgungsverträge Einzug finden können", so BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

Die nun erfolgte Klarstellung der Veröffentlichungspflicht über Hilfsmittel-Vertragsvorhaben sowie über bisherige Vertragspartner hält der BVMed für zwingend erforderlich und begrüßt daher die Neuregelung. Die Einführung eines Schiedsmechanismus erachtet der BVMed als grundsätzlich sinnvoll. "Der Schiedsmechanismus darf aber nicht dazu führen, dass die mit einer Vielzahl der Krankenkassen funktionierende Verhandlungskultur unterminiert wird. Wir müssen vielmehr den gemeinsamen Diskurs stärken und ein gemeinsames Verständnis von 'guter Verhandlungsführung' sowie von Versorgungsqualität etablieren", so Pohl.

Die nun verabschiedeten Neuregelungen sehen zudem die Stärkung der Aufsichten bei Verstößen der Krankenkassen gegen das Verhandlungsgebot vor. Das hält der BVMed für sinnvoll, "um Verhandlungsgebot und Versorgungsqualität effektiv stärken zu können".

Für Hersteller von Hilfsmitteln führt der Gesetzgeber außerdem einen Anspruch auf Beratung zum Antragsverfahren ins Hilfsmittelverzeichnis durch den GKV-Spitzenverband ein. Auch diese Regelung unterstützt der BVMed. "Aufgrund der unbestimmten Begrifflichkeiten der Verfahrensordnung plädieren wir aber für eine Konkretisierung der Anforderungen und Prüfkriterien", so die BVMed-Hilfsmittelexpertin.
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