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 - Krankenhaus BVMed zur Krankenhausreform | „Vorhaltefinanzierung in der jetzigen Form führt nicht zur sachgerechten Finanzierung, sondern zu Fehlentwicklungen“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine Anpassung der aktuellen Pläne zur Einführung einer Vorhaltefinanzierung als einen Kernbestandteil der geplanten Reform der Krankenhausvergütung gefordert. „Die Vorhaltefinanzierung muss zu einer Verbesserung der Versorgung der Patient:innen führen und darf diese nicht durch Umverteilungs-Effekte gefährden. Die Vorhaltefinanzierung in der jetzigen Form führt aber nicht zu einer sachgerechten Finanzierung, sondern zu Fehlentwicklungen. Sie setzt Anreize für eine Verschärfung unnötiger Mengenausweitung – und eine weitere Ökonomisierung medizinischer Entscheidungen“, warnt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Eine eingehende Analyse der Reformpläne durch den BVMed-Arbeitskreis Stationärer Gesundheitsmarkt (AKS) habe gezeigt, dass der Bereich der Vorhaltefinanzierung näher betrachtet werden und für die Analysen mehr Zeit eingeräumt werden müsse.

PressemeldungBerlin, 23.05.2023, 40/23

© AdobeStock @sudok1 Die leistungsunabhängige Vorhaltefinanzierung stellt eine gravierende Veränderung der Krankenhausfinanzierung dar und hat das Ziel, Leistungsmengen zu begrenzen. Die vorliegenden Reformpläne bergen nach Ansicht der BVMed-Expert:innen jedoch die Gefahr, dass medizinisch notwendige Leistungen nicht mehr in der erforderlichen Menge zur Verfügung stehen werden. Dies komme einer Rationierung von Gesundheitsleistungen „durch die Hintertür“ gleich. „Das kann nicht gewollt sein, weshalb die Auswirkungen im Vorfeld sorgfältig durchdacht und überprüft werden müssen, damit die Reform entsprechend angepasst werden kann“, mahnt Möll.

Die bestehende Versorgungsqualität darf nach Ansicht des deutschen Medizintechnik-Verbandes nicht durch die geplanten Umverteilungseffekte gefährdet und der medizintechnische Fortschritt nicht behindert werden. Die Anreize müssten so gewählt werden, dass ausreichend zweckmäßige Leistungen nach wirtschaftlichen Kriterien erbracht werden könnten. Es sei nicht zu erwarten, dass dies in dem hochkomplexen deutschen Gesundheitssystem auf Anhieb und ohne weitere Anpassungen gelingen werde. „Deshalb muss ein datenbasiertes, leistungsbezogenes Controlling implementiert werden, bei dem die Versorgungssicherheit und die Ergebnisqualität im Mittelpunkt stehen. Hierfür ist ein zeitlich harmonisierter und abgestufter Zeitplan der Reform notwendig“, fordert der BVMed.

Medizinprodukte sind unentbehrlich für die Versorgung der Patient:innen im Krankenhaus. Gerade die Behandlung von komplexen Erkrankungen erfordert die Verwendung von hochwertigen Medizinprodukten. Medizinprodukte werden von den Krankenhäusern über die Betriebskosten finanziert, die von den Krankenversicherungen getragen werden. Für die Betriebskosten sieht die Reform zukünftig eine Trennung nach Vorhaltefinanzierung (einschließlich der Pflegevergütung) und Fallpauschalen (rG-DRG-System) vor.

Um die Versorgung der Patient:innenen nicht zu gefährden und ihnen weiterhin im Rahmen der Versorgung notwendige Medizinprodukte zur Verfügung zu stellen, müssten bei der Krankenhausreform aus BVMed-Sicht folgende Voraussetzungen berücksichtigt werden:

  • Die Leistungsgruppen müssen für die Planung der Leistungen in den Krankenhäusern und für die Vorhaltefinanzierung getrennt betrachtet werden. Denn mit der Vorhaltefinanzierung werden ökonomische Anreize für die Versorgung gesetzt, die eine höhere Differenzierung erfordern als die Planung.
  • Die Krankenhausreform darf sich nicht allein auf die Betriebskosten fokussieren. Parallel dazu müssen benötigte Investitionen ausreichend finanziert werden. Ohne ein Zusammenspiel von Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung ist eine ökonomisch tragfähige stationäre Leistungserbringung nicht möglich.
  • Der Patient:innen-Nutzen muss maßgeblich für die Auswahl von geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sein und nicht betriebswirtschaftliche Kriterien. Es muss sichergestellt werden, dass die geplanten Änderungen einen positiven Effekt auf die Versorgungsqualität haben und einen Anreiz für die Verbesserung der Ergebnisqualität der medizinischen Leistung bieten.
  • Die Anpassung und Weiterentwicklung der Krankenhaus-Finanzierung muss transparent und datengetrieben sein, statt wie derzeit vorgesehen einmalig normativ. Das neue Finanzierungsmodell muss alle Bereiche von Krankenhausleistungen berücksichtigen, um einen effizienten Ressourceneinsatz im Krankenhaus zu ermöglichen.

Das Fazit von BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Die künftige Vorhaltefinanzierung betrifft auch die Versorgung mit Medizinprodukten. Wir müssen Medizinprodukte sehr viel stärker als bisher als Teil der Lösung für die Herausforderungen im Gesundheitswesen verstehen und adäquat finanzieren, sonst wird die Qualität der medizinischen Versorgung leiden.“

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