Digitalisierung

BVMed zur DVG-Verabschiedung: "Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen in die Telematik-Infrastruktur einbinden"

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, begrüßt, dass der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des Digitale Versorgung-Gesetzes (DVG) erste Maßnahmen für die Digitalisierung der Hilfsmittelversorgung einleitet. „Die perspektivisch vorgesehene Einführung einer digitalen Hilfsmittel-Verordnung kann zu einer effektiveren Abwicklung der Prozesse beitragen und ist Voraussetzung für eine medienbruchfreie und vernetzte Gesundheitsversorgung“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Dies setzt jedoch einen adäquaten Rahmen für Ausgestaltung und Anwendung der digitalen Hilfsmittel-Verordnung voraus, der in den nächsten Schritten zu schaffen ist. Um Wettbewerbsgleichheit sicherzustellen, sollten die Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen zugleich schnellstmöglich an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen werden. Außerdem sollte auch eine digitale Verbandmittel-Verordnung etabliert werden. Beide Ansätze fehlen im neuen Gesetz und sollten dringend nachgeholt werden, so der BVMed.

Um weiteren Zeitverzug bei der Einführung und Umsetzung der digitalen Hilfsmittel-Verordnung zu vermeiden, plädiert der BVMed dafür, schnellstmöglich die erforderlichen Vorkehrungen für die Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise an Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen zu schaffen. „Selbst bei heutiger Initiierung der notwendigen Schritte kann die Ausgabe erster Ausweise und die Anbindung der Akteure an die TI nicht vor Ende 2021 gewährt werden“, so der MedTech-Verband. Bevor dies nicht sichergestellt ist, kann die Einführung der digitalen Hilfsmittel-Verordnung nicht erfolgen, wenn Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den Apotheken, die ebenfalls Hilfsmittel abgeben, zu vermeiden.

Außerdem setzt sich der BVMed zusätzlich zum elektronischen Heilberufsausweis für die Möglichkeit der Akkreditierung als Institution ein, um den Empfang einer digitalen Hilfsmittel-Verordnung auch über diesen Weg zu ermöglichen. Hintergrund dieser Forderung ist, dass die Mitarbeiter der Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen, die Patienten im häuslichen Bereich mit den verordneten Hilfsmitteln versorgen, aufgrund der Heterogenität der Versorgungen und zugrunde liegenden Indikationen über vielfältige Qualifikationen mit entsprechend unterschiedlichen Berufsbildern verfügen. Als Grundlage für eine Akkreditierung eignet sich aus BVMed-Sicht das existierende Präqualifizierungs-Verfahren, das Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen bei entsprechender Eignung zur Versorgung in den spezifischen Hilfsmittel-Versorgungsbereichen berechtigt.
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