Gesundheitspolitik

BVMed zum Koalitionsvertrag: "Mit dem Strategieprozess Medizintechnik zu einer neuen Fortschrittskultur"

Der BVMed möchte die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vorgesehene Weiterführung des Strategieprozesses Medizintechnik nutzen, um eine "neue Fortschrittskultur in der Weiterentwicklung und Verbesserung der Patientenversorgung in Deutschland durch neue technische Lösungen" zu erreichen. Dafür sei das Zusammenspiel von Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftsministerium von großer Bedeutung. "Wir wünschen uns eine positive Atmosphäre für den medizinisch-technischen Fortschritt und einen schnelleren Transfer von Forschungsergebnissen in die Gesundheitsversorgung", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.

Ein Ziel des Strategieprozesses Medizintechnik müsse es sein, die Erstattungs- und Bewertungssysteme an die Dynamik von medizinischen und technischen Weiterentwicklungen anzupassen, so der BVMed. Hierzu gebe es im Koalitionsvertrag gute Ansätze. So werde im Koalitionsvertrag beispielsweise gefordert, dass medizinische Innovationen schneller in die Regelversorgung gelangen und hierfür die G-BA-Verfahren beschleunigt werden sollen. Die Große Koalition habe erkannt, dass wir für eine gute Patientenversorgung auf dem Stand von Wissenschaft und Technik schnellere Entscheidungen über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden benötigen, so Schmitt.

Positiv sieht der BVMed auch die vorgesehenen erhöhten Investitionen in Krankenhäuser für Umstrukturierungen, neue Technologien und Digitalisierung. "Moderne Medizintechnologien schaffen die Grundlage für kürzere OP-Zeiten, geringere Verweildauer und schnellere Genesung bei höherer Lebensqualität." Der geplante Umbau des DRG-Systems müsse sicherstellen, dass hochwertige Medizinprodukte im Krankenhaus auch sachgerecht vergütet werden. Zudem könnten moderne Medizintechnologien die Situation von Pflegekräften verbessern und sie in ihrer Arbeit entlasten.

Weiterhin setzen sich die MedTech-Unternehmen für ein verpflichtendes Implantateregister ein. Die hier begonnenen Vorarbeiten in der letzten Legislaturperiode sollten bis spätestens 2020 in ein Gesetz münden.

Außerdem erwarten die Hilfsmittelhersteller im BVMed ein "HHVG 2". Das im letzten Jahr beschlossene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz verbessert die Patientenversorgung im Hilfsmittelbereich erheblich. Es entstanden aber im Detail Umsetzungsprobleme, die Nachbesserungen erforderlich machen. Dies betrifft Ausschreibungen bei Hilfsmitteln mit hohem Dienstleistungsanteil, die von Krankenkassen immer noch durchgeführt werden. Diese verstoßen gegen den erklärten Willen des Gesetzgebers. Auch neue, von den Krankenkassen aufgelegte "Open-House"-Verträge verstoßen gegen geltendes Recht.

Dringenden Handlungsbedarf sieht der BVMed zudem bei der Weiterführung der eHealth-Initiative der Bundesregierung und der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. "Wir müssen Digitalisierung positiv begreifen und begleiten. Die Chancen durch diese neuen Wege sind enorm, die Risiken durchaus beherrschbar. Wir brauchen einen mutigeren Umgang mit dem Thema", so Schmitt.
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