Telemonitoring

BVMed fordert zügige Erstattung für das Telemonitoring von Patienten mit aktiven kardiologischen Implantaten

Nach jüngsten Empfehlungen der Kardiologen

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert die Erstattung eines kontinuierlichen Telemonitorings von Patienten mit aktiven kardiologischen Implantaten. Nach den aktuellen Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Telemonitoring" der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung (DGK) für die telemedizinische Überwachung von Herzpatienten ist nicht nachvollziehbar, warum das kontinuierliche Telemonitoring noch immer nicht erstattet wird und das Nutzenbewertungsverfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) seit mehr als drei Jahren andauert, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. "Der Nutzen ist längst nachgewiesen, die klinische Evidenz vorhanden. Wir müssen den betroffenen Herzpatienten das Telemonitoring endlich regelhaft ermöglichen."

Die DGK-Arbeitsgruppe veröffentlichte am 13. August 2019 ihre Empfehlungen zum Telemonitoring unter dem Titel "Befundkonstellation und abgeleitete Behandlungsinterventionen bei telemedizinisch überwachten Patienten mit Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen oder erhöhtem Risiko für den plötzlichen Herztod". Die Expertengruppe der Kardiologen gibt darin konkrete Empfehlungen zu Monitoring und Therapieprozessen in der Behandlung von Implantatträgern. Das Papier enthält neben technischen Anforderungen an die Monitoringsysteme standardisierte Handlungsanweisungen zu Monitoring-Parametern und Befundbewertung sowie konkrete Empfehlungen zum Umgang mit ausgewählten Befundkonstellationen.

Die DGK-Experten stellen dabei erneut klar, dass die klinische Evidenz zu den Vorteilen des Telemonitorings von aktiven kardiologischen Implantaten ausreichend vorliegt. In dem Papier heißt es dazu: "In mehreren randomisierten Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass durch konsequente telemedizinische Begleitung die Zeit bis zur Wahrnehmung technischer und klinischer Probleme relevant verkürzt wird. Zusätzlich wurde gezeigt, dass durch strukturierte telemedizinisch basierte Begleitung durch ein Telemedizinzentrum selbst das Überleben dekompensationsgefährdeter Patienten günstig beeinflusst wird."

Bis heute ist die nicht vorhandene Regelvergütung des kontinuierlichen Telemonitorings für Implantat-Patienten das größte Hindernis für seine breite Anwendung. Ein entsprechendes Nutzenbewertungsverfahren ist beim G-BA seit mehr als drei Jahren anhängig.

Telemedizinische Verfahren mit medizintechnischen, aktiven kardialen Implantaten haben nach Ansicht des BVMed ein großes Potenzial, die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit merklich zu verbessern. Mit dem Telemonitoring – der implantatbasierten Fernüberwachung wichtiger "Vitalparameter" der Patienten – kann die räumliche Distanz zwischen Arzt und Patient überbrückt und die Therapie bedarfsorientiert für den Patienten angepasst werden. Denn mithilfe einer medizinischen Online-Plattform werden dem Arzt sämtliche Ereignisse und Auffälligkeiten der Patienten zeitnah übermittelt. Arztbesuche und therapeutische Konsequenzen lassen sich somit individuell an den Patientenzustand anpassen und klinisch sinnvoll planen. So können beispielsweise Schlaganfälle als Folge von unerkanntem Vorhofflimmern vermieden und langwierige Klinikaufenthalte reduziert werden. Das trägt nicht nur zu einer höheren Sicherheit und Lebensqualität dieser Patienten bei, sondern senkt mittel- bis langfristig auch die Kosten für das Gesundheitswesen.

Die Studienlage ist nach Expertenmeinung so überzeugend, dass die Telekardiologie vor einigen Jahren bereits in die europäischen Behandlungsleitlinien aufgenommen wurde. Dennoch ist die Kostenübernahmesituation in Deutschland weiterhin unbefriedigend. So werden die Kosten für die notwendige Infrastruktur, wie das Datenübertragungs-Gerät, häufig selbst für ICD-Patienten nicht von den Krankenkassen übernommen. Bei Herzschrittmacher-Patienten werden weder die ärztlichen Monitoring-Leistungen noch die Technologiekosten vergütet.

Zum Hintergrund: Gegenwärtig leben in Deutschland mehr als 600.000 Patienten mit einem kardiologischen Implantat. Davon sind rund 470.000 Herzschrittmacher und rund 130.000 ICD- und CRT-Systeme. Aktuell wird von einer jährlichen Neuimplantationsrate von rund 100.000 Herzschrittmachern und rund 50.000 ICD- und CRT-Systemen ausgegangen.
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