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 - Compliance BVMed-Expertenforum zum Verbandssanktionengesetz | CDU-MdB Luczak bezeichnet die Zielsetzung des Gesetzentwurfs als verfehlt und unangemessen

Deutliche Kritik am vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ äußerte der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak beim Healthcare-Compliance-Expertenforums des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, zum neuen Verbandssanktionengesetz am 12. November 2020. „Ich finde die ganze Zielstellung dieses Gesetzes, die Konzeption insgesamt verfehlt“, so Luczak. Der Schwerpunkt sollte nicht die Sanktionierung der Unternehmen sein. Sondern: „Wir müssen Anreize und Strukturen schaffen, damit Unternehmen sich rechtstreu verhalten und bei Gesetzesverstößen kooperativ mit den Behörden zusammenarbeiten.“ Der Zeitplan des parlamentarischen Verfahrens ist offen. Es gibt noch Diskussionsbedarf. „Danach beginnt die inhaltliche Auseinandersetzung im parlamentarischen Verfahren“, so der CDU-Politiker.

Der Strafrechtler Prof. Dr. Hendrik Schneider forderte eine Klarstellung der Anforderungen an Compliance-Maßnahmen im Gesetz sowie eine Überarbeitung des Haftungsmodells: „Es darf keine Haftung ohne Verschulden geben“, so Schneider. BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll wies darauf hin, dass der deutsche MedTech-Verband derzeit an einem branchenspezifischen Leitfaden arbeite, wie ein gutes Compliance-Management-System in den Medizinprodukte-Unternehmen etabliert werden könne. Rechtsanwalt Dr. David Pasewaldt von Clifford Chance betonte die insgesamt steigende Bedeutung eines strukturierten Compliance-Systems „als präventives System“.

PressemeldungBerlin, 12.11.2020, 136/20

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak schilderte zu Beginn des Expertenforums den aktuellen Diskussionsstand des „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“. Der Gesetzentwurf war bereits im Frühjahr 2020 in der Verbändeanhörung und in der Erstabstimmung mit den Bundesländern. Es gab von vielen Seiten, vor allem auch von mittelständischen Unternehmern, sehr kritische Anmerkungen, „die aber an keiner Stelle in den unveränderten Kabinettsentwurf des Justizministeriums eingeflossen sind“, kritisiert Luczak. „Das war vom Justizministerium unangemessen, denn wir reden über einen fundamentalen Paradigmenwechsel, der mit allen Betroffenen sorgfältig diskutiert werden muss.“ Der Ball liege nun im Feld der Parlamentarier. „Wir sind nun im parlamentarischen Verfahren und werden das, was vom Justizministerium versäumt wurde, nachholen und die Weichen richtig stellen, damit das Gesetz überhaupt eine Chance auf Realisierung hat“, so der CDU-Rechtsexperte. Ein Hauptproblem sieht Luczak darin, dass Rechtsverstöße nach dem Gesetzentwurf auch ohne fahrlässiges oder schuldhaftes Verhalten möglich sind. Die Schwere des Vergehens spiele zudem bei der Beschreibung der Sanktionierung keine Rolle. Dies sei ein fundamentaler Mangel des Gesetzes. „Zudem sind die Strafen gerade auch für KMUs zu hoch. Das kann nicht so bleiben“, verdeutlicht der CDU-Rechtspolitiker. Kritisch sieht der CDU-Rechtsexperte auch die derzeitigen Regelungen für „interne Untersuchungen“, um Sanktionsmilderungen zu erreichen. Hier sieht er zu strenge Vorgaben und zu wenig Spielraum für dieses sinnvolle Instrument. „Wir müssen hier bessere Anreize für interne Untersuchungen schaffen, die auch in der Praxis funktionieren. Hier müssen wir noch nacharbeiten.“

Rechtsanwalt Prof. Dr. Hendrik Schneider, Strafrechtsexperte mit Kanzlei in Wiesbaden, bewertet den Gesetzentwurf als „verfassungsrechtlich bedenklich“. Er kritisiert den „neuen Glauben an das Strafrecht“ von „kriminalpolitischen Hardlinern“ und plädiert dafür, den Gesetzentwurf „nicht in dieser Legislaturperiode durchzupeitschen“. Es gebe in den letzten Jahren immer mehr Vorstöße, nicht nur gegen Individuen, sondern auch gegen Unternehmen insgesamt vorzugehen. Dabei sei das geltende Wirtschaftsstrafrecht bereits mit der vorgesehenen Verbandsgeldbuße und der Vermögensabschöpfung ausreichend. „Wir haben bereits sehr gute Instrumente zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität. Es gibt hier eigentlich keinen Handlungsbedarf, wie ihn das Verbandssanktionengesetz sieht“, so Schneider. Der Rechtsexperte sieht aktuell zahlreiche kritische Trends in der Gesetzgebung, „die sich in Reinkultur im Gesetzentwurf nachweisen lassen“. Dazu gehören die Fiskalisierung des Strafrechts mit der Finanzierung der Verbrechensbekämpfung mit abgeschöpftem Geld sowie die Flexibilisierung des Strafrechts durch zu hohe Auslegungs- und Ermessenspielräume aufgrund unbestimmter Rechtsbegriffe und fehlenden Klarstellungen. Außerdem sieht Schneider die „Privatisierung des Strafrechts“ beispielsweise durch die steigende Relevanz interner Untersuchungen als kritisch an.

Die Bedeutung eines etablierten Compliance-Management-Systems in den Unternehmen nimmt weiter zu, betonte Dr. David Pasewaldt, Partner und Rechtsanwalt bei Clifford Chance. Ein wirksames Compliance-Programm wirke präventiv, indem es Rechtsverstöße nach Möglichkeit verhindert, die Schädigung Dritter und eine Haftung des eigenen Unternehmens vermeidet sowie Haftungsrisiken für Leitungspersonen minimiert. „Eine vernünftige Risikoanalyse und durchdachte Maßnahmen helfen, Unternehmen vor Risiken zu schützen“, so Pasewaldt. Das Compliance-System müsse dabei immer auf die individuelle Situation des Unternehmens angepasst sein. Das System muss fortlaufend weiterentwickelt und sollte bei Bedarf auditiert werden. Neben der Vermeidung von Risiken gehe es zudem auch darum, wie sich das Unternehmen verhält und wie schnell geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, nachdem es zu einem Verstoß gekommen ist. Wenn die „Compliance Governance Organisation“ als angemessene Vorkehrung zur Vermeidung und Aufdeckung von Verbandstaten anzusehen ist, sind auch keine Änderungen durch ein mögliches Verbandssanktionengesetz erforderlich, so der Rechtsexperte. Änderungsbedarf wird es dann jedoch für Regeln und Prozesse im Zusammenhang mit internen Untersuchungen geben. Die Regeln und Prozesse müssten hier beispielsweise vorsehen, wer zu welchem Zeitpunkt für die interne Untersuchung zuständig ist. Empfehlenswert sei, dies in einem internen Regelwerk festzulegen und wesentliche Grundsätze und anwendbare Untersuchungsstandards klar zu regeln.

Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband über 220 Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnik-Branche. Im BVMed sind u. a. die 20 weltweit größten Medizinproduktehersteller im Verbrauchsgüterbereich organisiert. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 215.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 33 Milliarden Euro. Die Exportquote beträgt rund 65 Prozent.

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