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Compliance 10 Jahre: Antikorruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen Was ist erlaubt und was nicht?

§§ 299a/b StGB: Wegweisende Urteile und Leitlinien für die Praxis


Berlin, 29.09.2026 09:30 - 16:30 Uhr
Veranstalter: BVMed-Akademie
Schwerpunkt: Compliance

Zum Thema

Mit der Einführung der §§ 299a und 299b StGB im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber eigenständige Straftatbestände zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen geschaffen. Ziel war es, bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen und das Vertrauen in die Integrität medizinischer Entscheidungen nachhaltig zu stärken. Zehn Jahre später besteht Anlass für eine kritische Bestandsaufnahme:

  • Welche praktischen Auswirkungen haben die Normen entfaltet?
  • Haben sich die Erwartungen erfüllt?

Es ist ein Regelungsrahmen entstanden, der tief in die tägliche Praxis von Unternehmen der MedTech-Branche hineinwirkt. Kooperationen mit Ärzt:innen, Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern – lange Zeit primär unter berufs- und sozialrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet – unterliegen seither einer eigenständigen strafrechtlichen Bewertung mit erheblichen Risiken für Unternehmen und handelnde Personen.

Zielgruppe

Angesprochen sind Mitarbeitende in der MedTech-Branche, die ihre Orientierung und Handlungssicherheit im Umgang mit den komplexen strafrechtlichen Anforderungen der Korruption im Gesundheitswesen stärken möchten.

Ziele

Der Workshop vermittelt den Teilnehmenden anhand typischer Fallkonstellationen und konkreter Leitlinien die notwendigen Werkzeuge, um Strafbarkeitsrisiken zu erkennen, zu bewerten und zu vermeiden. Zudem wird Raum für Diskussion und Erfahrungsaustausch geschaffen, indem Teilnehmende eigene Fragen einbringen und konkrete Herausforderungen aus ihrem Alltag gemeinsam mit den Referenten erörtern können.

Referenten

  • Christiane Döring
    Gesundheitsmarktexpertin
    Kanzlei für Wirtschaftsrecht & Compliance | Ahrensburg
  • Prof. Dr. Hendrik Schneider
    Geschäftsführer
    Kanzlei für Wirtschafts- und Medizinstrafrecht | Wiesbaden

Moderation

  • Björn Kleiner
    Leiter Referat Politik
    Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed) | Berlin

Programm

Detaillierte Veranstaltung

09:00 - Begrüßungskaffee

09:30 - Begrüßung und Einführung in die Thematik

Björn Kleiner

09:40 - 10 Jahre §§ 299 a/b StGB: Was hat sich seither entwickelt?

Christiane Döring, Prof. Dr. Hendrik Schneider

  • Warum wurde Antikorruption im Gesundheitswesen eigens geregelt?
  • Wie viele Ermittlungsverfahren und Verurteilungen gab es in den Jahren?
  • Welche Erkenntnisse lassen sich daraus für die Praxis ableiten?

10:10 - Brennpunkte in der Kooperation zwischen Industrie, Homecare und Leistungserbringern

Christiane Döring, Prof. Dr. Hendrik Schneider

  • Wann wird aus zulässiger Kooperation mit Ärzt:innen eine strafbare Bevorzugung?
  • Wann ist eine Vergütung (noch) angemessen – und wann strafrechtlich riskant?
  • Welche Compliance-Anforderungen müssen erfüllt sein, um Strafbarkeitsrisiken wirksam zu vermeiden?

10:45 - Pause

11:00 - Strafrechtliche Grundlagen

Christiane Döring, Prof. Dr. Hendrik Schneider

  • Was sind die Voraussetzungen für eine strafbare Handlung?
  • Wie vermeide ich den Vorwurf der Zuführung von Patient:innen?
  • Wo liegt die Grenze zu einer kritischen Unrechtsvereinbarung?
  • Welche Bedeutung hat die Dienstherrengenehmigung? Wie wird sie rechtssicher gestaltet?

12:15 - Mittagspause

13:15 - Wegweisende Urteile und Fälle aus der Praxis

Christiane Döring, Prof. Dr. Hendrik Schneider

  • Anwendung der §§ 299 a/b StGB in der Rechtsprechung der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit

14:30 - Kaffeepause

14:45 - Fallwerkstatt in Gruppenarbeit

Christiane Döring, Prof. Dr. Hendrik Schneider

  • Klassiker aus der Praxis

15:45 - Ausblick, Diskussion, Checkliste zum Mitnehmen

Christiane Döring, Prof. Dr. Hendrik Schneider

16:30 - Ende

Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich, für die Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten.

Fotoaufnahmen

Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit der Verwertung (Print, Digital, Online) der im Rahmen der Veranstaltung gefertigten Fotoaufnahmen einverstanden.

Stornierung

Wird eine Anmeldung nicht spätestens 21 Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich widerrufen, so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig. Bitte beachten Sie hierzu unsere Teilnahme- und StornierungsbedingungenExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab..

Die BVMed-Akademie behält sich den Wechsel von Referent:innen und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die die BVMed-Akademie zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Auf einen Blick

Datum

Dienstag, 29.09.2026 09:30 - 16:30 Uhr

Ort

BVMed-Akademie
Georgenstraße 25 , 10117 Berlin

Programmflyer

Download des Programmflyers (834 KB)

Preis

  • 490,00 € (pro Person, zzgl. 19% Mehrwertsteuer)
    583,10 € (pro Person, inkl. 19% Mehrwertsteuer)

    BVMed-Mitglied | Inkl. Unterlagen und Zertifikat.
  • 520,00 € (pro Person, zzgl. 19% Mehrwertsteuer)
    618,80 € (pro Person, inkl. 19% Mehrwertsteuer)

    Nicht-Mitglied | Inkl. Unterlagen und Zertifikat.

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