21.06.2023 Information der DiPA-Herstellerverbände: Festsetzung der DiPA-Rahmenvereinbarung
21.06.2023 13:00 - 14:00 Uhr
organizer: BVMed
Schwerpunkt: Digitalisierung
Zum Thema
Nach erfolgreicher Einführung der DiGA hat der Gesetzgeber mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) am 9. Juni 2021 auch einen Anspruch auf Erstattung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) geschaffen (§§ 40a, 40b Elftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XI). Digitale Produkte, die einen pflegerischen Nutzen nachweisen, können seit April 2023 in das DiPA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen werden. Dabei müssen DiPA ihren Vergütungssbetrag mit der Seite der Pflegekassen verhandeln. Die Rahmenbedingungen dafür setzt die Rahmenvereinbarung DiPA, die nach Verhandlungen und Schiedsverfahren nun in Kraft tritt.
Die beteiligten Herstellerverbände informieren gemeinsam über die zentralen Inhalte:
- Wie werden die Vergütungsbeiträge verhandelt?
- Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
- Welche Maßstäbe gelten?
Die Veranstaltung wird via Teams gestreamt. Registrierte Teilnehmer:innen erhalten nach der Veranstaltung die Folien zugeschickt.
Beteiligte Herstellerverbände:
BAH – Bundesverband der Arzneimittelhersteller e. V.
BiM - Bundesverband Internetmedizin e.V.
BPI - Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V.
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e. V.
Referenten
- Pia Maier BiM | Bundesverband Internetmedizin e.V.
-
Karl Sydow
BAH | Bundesverband der Arzneimittelhersteller e. V.
Moderation
-
Natalie Gladkov
BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e. V.
Teilnahmebedingungen
Anmeldung
Sollten Sie keinen persönlichen Anmeldelink erhalten haben, so melden Sie sich bitte bei Antje Burkhardt per E-Mail unter burkhardt[at]bvmed.de oder telefonisch +49 30 246 255 15.
Die Anmeldefrist endet am 2. Juli 2023.
Fotoaufnahmen
Stornierung
Auf einen Blick
Datum
Mittwoch, 21.06.2023 13:00 - 14:00 Uhr
Preis
Die Teilnahme ist kostenlos