EU-Konsultation zum Umweltrecht: BVMed will administrativen Aufwand insbesondere für KMU verringern
Eine konsequente Straffung von Berichts- und Meldepflichten für die KMU-dominierte Medizintechnik-Branche hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in seiner Stellungnahme zur EU-Konsultation zur Vereinfachung der Verwaltung im Bereich des Umweltrechts („Simplification of administrative burdens in environmental legislation“) gefordert. „Wir müssen den administrativen Aufwand insbesondere für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen, die für 93 Prozent unserer Branche stehen, schnellstmöglich verringern. Insbesondere im Umwelt- und Medizinprodukte-Recht sind in den letzten Jahren überbordende Bürokratielasten aufgebaut worden, ohne dass sie einen Mehrwert für die Versorgung und Sicherheit der Patient:innen bringen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
PressemeldungBerlin, 16.09.2025, 79/25
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Die BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden. Darin begrüßt der BVMed das Ziel der Initiative der Europäischen Kommission, den Verwaltungsaufwand durch Umweltvorschriften in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Industrieemissionen und Abfallbewirtschaftung zu verringern. Aus Sicht des BVMed hemmen nach wie vor regulatorische und administrative Hindernisse das allgemeine Funktionieren des Binnenmarkts. „Oberste Priorität sollte die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in der EU sein. Diese sollte nicht durch überbordenden Verwaltungsaufwand gefährdet werden.“
Ein wichtiger Hebel zur Straffung von Berichterstattungs- und Meldepflichten könnte aus Sicht des deutschen Medizintechnik-Verbandes die Anhebung der allgemeinen KMU-Schwellenwerte sei. „Dies wäre eine vergleichsweise einfach umzusetzende Maßnahme, auch unter Berücksichtigung, dass die finanziellen Schwellenwerte seit der EU-weiten Festlegung inflationsbedingt immer strenger wurden“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.
Als aktuelles Beispiel, bei dem sehr hoher Arbeitsaufwand entsteht, nennt der BVMed die Meldepflichten mach der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR). „Allgemein wäre ein ganzheitlicher Systemansatz anstatt vieler isolierter Einzelmaßnahmen wünschenswert, um den Aufwand im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung zu reduzieren“, so der MedTech-Verband.
Weitere konkrete Beispiele aus der BVMed-Stellungnahme:
- Der BVMed begrüßt die Abschaffung der SCIP-Datenbank („Stoffe mit besorgniserregenden Eigenschaften in Produkten“) nach der Abfallrahmenrichtlinie, da hier viel Aufwand ohne realen Nutzen entsteht.
- Der BVMed fordert eine konsequente Harmonisierung der „erweiterten Herstellerverantwortung“ (EPR) und Erleichterung der EPR-Berichterstattung.
- Der BVMed setzt sich außerdem für eine standardisierte und harmonisierte Abfrage von Nachhaltigkeitskriterien ein, um zu verhindern, dass jedes Krankenhaus, jede Region und jedes Land unterschiedliche Nachhaltigkeitsfragen an Lieferanten richten.
Weitere konkrete Vorschläge enthält das gemeinsame KMU-Positionspapier des BVMed mit dem Diagnostikaverband VDGH vom Juni 2025, das unter www.bvmed.de/kmu-position heruntergeladen werden kann.
Weitere Informationen zum Thema gibt es im BVMed-Themenportal Umweltrecht unter www.bvmed.de/umweltrecht.