Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Digitalstrategie DiGAs kommen erst in der zweiten Septemberhälfte Deutsches Ärzteblatt Online vom 28.08.2020

ArtikelBerlin, 31.08.2020

Der Start des Verzeichnisses erstattungsfähiger Digitaler Gesundheitsan­wen­dun­gen (DiGAs) verzögert sich und soll in der zweiten Septemberhälfte erfolgen. Dies be­stä­tigte das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dem Deutschen Ärzteblatt. Der Start war ursprünglich für Ende August avisiert. Ein Sprecher des BfArM wies darauf hin, dass die zur Verfügung stehende Bewertungszeit für das Institut drei Monate nach Eingang des vollständigen Antrags beträgt. Nach Aus­kunft des BfArM befinden sich aktuell 22 vollständige Anträge in der Bearbeitung.

Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes Ende 2019 wurde die „App auf Rezept“ in die Gesundheitsversorgung eingeführt. Damit haben die Versicherten in der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) einen Anspruch auf eine Versorgung mit DiGa, die von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden können und durch die Kran­ken­kasse erstattet werden. Voraussetzung für eine Verordnung von DiGAs ist, dass die jeweilige Anwendung ein Prüf­verfahren beim BfArM erfolgreich durchlaufen hat und in dem DiGA-Verzeichnis gelistet wird. In diesem Verzeichnis werden zudem für Ärzte, Psychotherapeuten und auch Nutzer wesentliche Informationen zu den DiGAs zusammenfassend dargestellt.

Derzeit laufen Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband zu näheren Vereinbarungen zur Verord­nung, an denen auch der BVMed beteiligt ist. Auch die Vergütung müsse für jede DiGA geprüft und festgelegt werden. Denn nach dem Gesetz sollen ärztliche und psychotherapeutische Leistungen, die mit der Nutzung einer DiGA verbunden sind, honoriert werden. Solange die Vergütung für eine DiGA noch nicht geregelt ist, könnten Ärzte und Psycho­the­rapeuten diese dennoch verordnen, und Patienten können diese auf dem Weg der Kos­tenerstattung in Anspruch nehmen.

Bereits vereinbart wurde, dass Ärzte und Psychotherapeuten für die Verordnung das Arz­neimittelrezept (Formular 16) nutzen. Darauf geben sie die Verzeichnisnummer der DiGA und die Verordnungsdauer in Tagen an. Es ist vorgesehen, dass für jede App im DiGA-Ver­zeichnis eine eineindeutige Nummer und eine empfohlene Mindest- sowie eventuelle Höchstdauer der Nutzung hinterlegt sind. Der Patient wendet sich mit der Verordnung an seine Krankenkasse. Diese generiert einen Code. Danach lädt sich der Patient die Anwendung beispielsweise im jeweiligen App-Store herunter und gibt den Code ein.

Versicherte haben alternativ zur Verordnung durch den Arzt die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme für eine bestimmte App bei ihrer Krankenkasse zu stellen. Dazu müssen sie eine entsprechende Indikation nachweisen, die beispielsweise aus den ihnen vorliegenden Behandlungsunterlagen hervorgeht. Eine ärztliche Bescheinigung ist dafür nicht vorgesehen.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt Online vom 28. August 2020Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Digitalstrategie
    BVMed zur Digitalisierungsstrategie: Chancen KI-basierter Medizinprodukte besser nutzen

    Der BVMed unterstützt die heute vom BMG vorgestellten Ansätze, mit der Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie KI-Systems in der Gesundheitsversorgung schneller einzuführen. „Dabei sollten aber auch die bereits existierenden KI-basierten Medizinprodukte einbezogen werden, um einen schnelleren Zugang zu fortschrittlichen Lösungen zu ermöglichen“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.

    Pressemeldung11.02.2026

    Mehr lesen
  • Elektronische Patientenakte (ePA)
    Neues Digitalgesetz: BVMed fordert strukturierte Abbildung datengenerierender Medizinprodukte in der ePA

    Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, noch im ersten Halbjahr 2026 einen Referentenentwurf für ein neues Digitalgesetz vorzulegen. Der BVMed sieht dies als eine zentrale Chance, um die Nutzung von Gesundheitsdaten in Deutschland entscheidend voranzubringen – insbesondere durch eine bessere Einbindung datengenerierender Medizinprodukte in die elektronische Patientenakte (ePA).

    Pressemeldung04.02.2026

    Mehr lesen
  • eHealth
    BVMed: Telemonitoring zu „smartem Monitoring“ weiterentwickeln

    Der BVMed hat zum Bericht zur telemedizinischen Leistungserbringung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 28. Januar neue Wege bei der Weiterentwicklung von Telemonitoring hin zu einem „smarten Monitoring“ angemahnt. „Telemonitoring bietet große Chancen, um die Versorgung effizienter und intensiver zu gestalten. Es wurde aber bislang nur für die Indikation Herzinsuffizienz, nur für niedergelassene Ärzt:innen und nur für eine eingeschränkte Patient:innengruppe umgesetzt. Das ist zu wenig und zu langsam“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.

    Pressemeldung28.01.2026

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Webinar
    NIS2-Richtlinie | Umsetzung in Deutschland und EU

    Die NIS-2 Richtlinie stellt eine wesentliche Erweiterung der EU-Vorschriften zur Cybersicherheit dar und stellt MedTech-Unternehmen vor Herausforderungen. Zwischenzeitlich wurde die Richtlinie in Deutschland umgesetzt. Das Webinar vermittelt ein tiefgreifendes Verständnis der Umsetzungsakte und zeigt praktische Lösungen auf, wie mit den neuen Vorgaben effizient umgegangen werden kann.

    SeminarDigital
    05.03.2026 10:30 - 12:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: NIS-2 Richtlinie
  • Präsenz-Seminar
    Vergaberecht | Beschaffungspraxis öffentlicher Krankenhäuser

    Öffentliche Krankenhausträger, einschließlich der für sie handelnden Einkaufsgemeinschaften, müssen bei ihrer Beschaffungstätigkeit das Vergaberecht beachten. Der Vertrieb von Medizinprodukten folgt hier besonderen Regeln. Die Vergabeverfahren werden dabei zunehmend komplexer - und sollen künftig auch nachhaltiger ausgerichtet sein.

    SeminarVor Ort
    Berlin, 21.05.2026 10:00 - 16:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: Vergaberecht | Die Beschaffungspraxis öffentlicher Krankenhausträger
  • Praxisseminar
    Künstliche Intelligenz meets Medical Device Regulation

    AI-Act meets MDR: Damit entstehen neue Anforderungen für die von den Verordnungen betroffenen Marktakteure. Wie greifen MDR, AI-Act und DSGVO ineinander? Wie können Hersteller, die zugleich Anbieter eines KI-Systems sind, die Implementierung in die Praxis gestalten? Wie können Haftungsrisiken minimiert werden? Das Seminar klärt auf.

    SeminarDigital
    23.06.2026 09:30 - 14:15 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: Künstliche Intelligenz trifft Medical Device Regulation

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen