#MedTech4Pflege

BVMed-Diskussionspapier | Impulse der Medizintechnik-Branche zur Entlastung und Stärkung der Pflege | Kurzfassung

Nicht erst seit der Covid-19-Pandemie ist klar: Beruflich Pflegende leisten einen essenziellen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Deutschland. Fakt ist auch: Deutschland hat zu wenig Pflegepersonal. Das gilt sowohl für die ambulante und stationäre Behandlungspflege als auch für die Langzeitpflege. Die drastischen Folgen für das Gesundheitswesen sind unübersehbar.

Im Koalitionsvertrag findet sich ein klares Bekenntnis zur Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes Pflege, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Danach sollen „schnell und spürbar die Arbeitsbedingungen verbessert“ werden. Insbesondere die Digitalisierung soll zukünftig umfangreicher dazu genutzt werden, um beruflich Pflegende z. B. bei der Dokumentation merklich zu entlasten. Es sollen darüber hinaus die pflegerische Aus- und Weiterbildung gestärkt, die Pflege um heilkundliche Tätigkeiten ergänzt und neue Kompetenzprofile geschaffen werden.

Die im BVMed vertretenen Unternehmen wollen ihren Beitrag leisten, das Berufsfeld Pflege attraktiver zu gestalten. Wir möchten die Impulse des Koalitionsvertrages aufnehmen und Wege aufzeigen, wie Technologiemöglichkeiten umfassender genutzt werden können, damit Pflegende entlastet und in ihrer Tätigkeit gestärkt werden. Medizinprodukte und digitale medizintechnologische Lösungen können helfen, Arbeitsprozesse zu verbessern, Ressourcen zu schonen sowie Arbeitsrisiken zu reduzieren. Ihr Einsatz kann auch zu einer Erweiterung der Kompetenz- und Tätigkeitsbereiche in der Pflege beitragen. Beruflich Pflegende haben einen umfassenden Mehrwert aus der Anwendung von Medizintechnologien. Es ist uns daher daran gelegen, dass sie die relevanten technologiebezogenen Qualifikationen entwickeln, um neue, oft digitale Angebote kompetent einsetzen und anwenden zu können.

Vor diesem Hintergrund schlägt der BVMed einen technologie-gestützten Maßnahmenkatalog vor. Dieser erstreckt sich über alle pflegerischen Situationen (Pflegekräfte, pflegende Angehörige, Hilfsmittel- und Homecare-Leistungserbringer) bzw. Versorgungsbereiche und fokussiert sich auf bessere Prozessgestaltung, höhere Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie Weiterentwicklung des Berufsbildes.

Medizintechnologie zur Entlastung und Stärkung der Pflege

1. Investitionsprogramm „Pflegeunterstützende Technologien“:
Analog zum Krankenhausstrukturfonds sollen über die bestehenden Programme hinaus zusätzliche zweckgebundene Mittel zur Unterstützung der pflegerischen Tätigkeit bereitgestellt und ein weiterer Fonds mit ähnlicher Zielsetzung für die ambulante Versorgung aufgesetzt werden.

2. Ausweitung der pflegeentlastenden Maßnahmen:
Die Einführung des Pflegebudgets im letzten Jahr erlaubt es bereits, pflegeentlastende bzw. pflegesubstituierende Maßnahmen im Krankenhaus erhöhend im Pflegebudget zu berücksichtigen. Das schließt den Einsatz technischer Lösungen mit ein.

3. Ausweitung der DiPA-Definition und des Anwendungsbereiches:
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sollen auch digitale Hilfsmittel umfassen; die Verankerung zusätzlicher Mittel im SGB XI soll zudem ermöglicht werden, damit ihr Leistungsanspruch auf das stationäre Umfeld ausgeweitet werden kann.

4. Initiative „Attraktiver Arbeitsplatz Pflege“:
Gesundheitseinrichtungen, die durch modernste, technische Ausstattung oder Programme besonders hohe Qualitätsstandards bei der Weiterbildung, der Gesundheitsförderung und beim Arbeitsschutz aufweisen, sollten öffentlich ausgewiesen werden. Wir regen in Abstimmung mit den Pflegeverbänden eine Initiative durch das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an.

5. Strukturierte Qualifizierungs- und Weiterbildungsprogramme mit Schwerpunkt auf Digitalisierung und Technologie:
Die Etablierung neuer bundeseinheitlicher Fachweiterbildungsmöglichkeiten sowie eine entsprechende Ergänzung des Rahmenausbildungsplans sollen beruflich Pflegenden systematisch technologie- und digitalisierungsbezogene Kompetenz vermitteln.

6. Gezielte Einbindung qualifizierter Gesundheitsberufe in Versorgungskonzepte:
Versorgungskonzepte, die die nicht-ärztlichen Leistungsbringer stärken und die Kompetenzprofile qualifizierter Gesundheitsberufe effektiv einzusetzen wissen, sollen im SGB V verankert werden.

7. Dialogforum „Interprofessionelle Zusammenarbeit“:
Eine moderierte berufspolitische Diskursplattform könnte Antworten hinsichtlich der möglichen Neujustierung der Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen und damit auch bezüglich der Rolle von nicht-ärztlichem Fachpersonal, wie z. B. Pflegenden, geben.

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