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 - 16.11.2021 Für eine qualitätsgesicherte Versorgung Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten

Artikel

Für eine qualitätsgesicherte Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Praxis und Pflegedienst unabdingbar. Die medizinische Verantwortung liegt zwar weiter in ärztlicher Hand, doch fallen Veränderungen im Heilungsverlauf in erster Linie dem Pflegedienst in der Versorgungspraxis auf. Damit die Möglichkeit besteht, schneller entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, regelt die HKP-Richtlinie verbindlich, dass der Pflegedienst die Ärzt:innen sowohl bei Veränderung der häuslichen Pflegesituation, als auch nach ärztlicher Aufforderung über den Versorgungsstand informiert. Bspw. kann dies durch Übermittlung von Auszügen aus der Pflegedokumentation erfolgen.

In § 7 HKP-RL ist die »Zusammenarbeit zwischen Vertragsärztin/Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeutin/Vertragspsychotherapeut, Krankenhäusern und Pflegediensten« geregelt.

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