Was ist HKP
und welchen Leistungsanspruch haben Versicherte hierauf?
Die häusliche Krankenpflege (HKP) – nicht zu verwechseln mit der häuslichen Pflege – ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und in § 37 SGB V definiert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Versicherten bei Erkrankungen zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung die häusliche Krankenpflege verordnet werden. Diese muss Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplans sein und Folgendes zum Ziel haben:Krankenhausvermeidungspflege | Erlaubt Patient:innen den Verbleib bzw. die frühestmögliche Rückkehr in den häuslichen Bereich.
Sicherungspflege | Zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung
Unterstützungspflege | Sicherstellung der Versorgung bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insb. nach Krankenhausaufenthalt, ambulanter Operation oder ambulanter Krankenhausbehandlung.
Einzelheiten regelt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP-RL).
Weiterführender Link | HKP-Richtlinie in der Fassung vom 18.03.2021