Was ist HKP

und welchen Leistungsanspruch haben Versicherte hierauf?

Die häusliche Krankenpflege (HKP) – nicht zu verwechseln mit der häuslichen Pflege – ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und in § 37 SGB V definiert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Versicherten bei Erkrankungen zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung die häusliche Krankenpflege verordnet werden. Diese muss Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplans sein und Folgendes zum Ziel haben:

Krankenhausvermeidungspflege | Erlaubt Patient:innen den Verbleib bzw. die frühestmögliche Rückkehr in den häuslichen Bereich.

Sicherungspflege | Zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung

Unterstützungspflege | Sicherstellung der Versorgung bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insb. nach Krankenhausaufenthalt, ambulanter Operation oder ambulanter Krankenhausbehandlung.

Einzelheiten regelt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP-RL).

Weiterführender Link | HKP-Richtlinie in der Fassung vom 18.03.2021

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