Rechtliche Grundlage
Kodierung und Kodierhilfe
Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind seit dem Jahr 2000 verpflichtet, ihre Diagnosen nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, ICD) in der jeweils gültigen deutschen Fassung zu verschlüsseln.
Mithilfe der Codes werden die Morbidität der Versicherten sowie die GKV-Ausgaben für diese Morbiditäten gemessen. Dies ist von besonderer Relevanz beim Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen sowie bei den jährlichen Honorarverhandlungen der Vertragsärzte.
Alle Ärzte, Psychotherapeuten, medizinischen Versorgungszentren, Krankenhäuser sowie sonstige Einrichtungen, die an der ambulanten ärztlichen Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen sind mit dem am 11. Mai 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gemäß § 295 Absatz 4 Satz 3 und 5 SGB V, gleichermaßen zur Kodierung ambulanter (Behandlungs-) Diagnosen verpflichtet.
Behandlungsdiagnosen werden im abzurechnenden Quartal für eine Behandlung oder sonstige ärztliche Leistungen durchgeführt. Diese Diagnosen werden in die Abrechnungsunterlagen übertragen, nachdem sie verschlüsselt wurden. Die Verschlüsselung erfolgt nach der ICD-10-GM inklusive des zugehörigen Zusatzkennzeichens für die Diagnosesicherheit.
Quellen
KBV |
Kodierunterstützung für Praxen startet 2022: Das sind die Funktionen
KVBW |
AM-RL - Regelungen zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln
Medizinio GmbH |
Praxissoftware für alle Fachbereiche - ein Überblick
gematik Fachportal|
Service- und Testtools der gematik
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Weitere Artikel zum Thema
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Praxisbeispiel | Richtig kodieren
In seinem Artikel »Die Wundziffern – eine Frage der Kombination« auf hausarzt.digital erläutert Dr. med. Heiner Pasch – Hausarzt und Abrechnungsexperte – worauf bei der Kodierung/Abrechnung der Behandlung zu achten ist. Er führt dies am Praxis-Beispiel eines Falls aus, bei dem die Wunde einer Patientin nach einer Operation nur schlecht abheilt und zu einer chronischen Wunde wird.
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Allgemeine Hinweise | Richtig kodieren
Die technischen Weiterentwicklungen der Kodierhilfen können einen Beitrag zur Vereinfachung des Verschlüsselungsprozesses und der Dokumentation leisten. Des Weiteren stärken sie die Abrechnungssicherheit: mittels Kodierinformationen und -check können inkorrekte Verschlüsselungen von Diagnosen frühzeitig erkannt und behoben werden.
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Allgemeine Hinweise | Richtig verordnen
Im Sinne einer wirtschaftlichen Verordnung ist das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V zu beachten. Grundsätze für die Bewertung einer verordneten Leistung nach diesem Paragrafen sind dabei die Eignung, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.
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