Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - 07.04.2022 Praxisbeispiel | Richtig kodieren Abrechnung der Behandlung von chronischen Wunden

Artikel

© AdobeStock @sp4764 In seinem Artikel »Die Wundziffern – eine Frage der Kombination« auf hausarzt.digitalExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. erläutert Dr. med. Heiner Pasch – Hausarzt und Abrechnungsexperte – worauf bei der Kodierung/Abrechnung der Behandlung zu achten ist.

Er führt dies am Praxis-Beispiel eines Falls aus, bei dem die Wunde einer Patientin nach einer Operation nur schlecht abheilt und zu einer chronischen Wunde wird.

Die Wundziffern – eine Frage der Kombination

Nach ihrer Operation heilt die Wunde der Patientin nur schlecht ab. Die Wundversorgung kann ihr Hausarzt mit der 02310 EBM oder 2006 GOÄ abrechnen. Beide beinhalten ein umfangreiches Leistungsspektrum, weshalb er auf die Kombinationen mit anderen Ziffern aufpassen sollte. Im Anschluss an eine Cholecystektomie entwickelt Frau Meier eine chronische Wunde, die ihr Hausarzt versorgt (s. Kasuistik).

EBM
Bei Erstkonsultation im Quartal rechnet er die Versichertenpauschale ab (GOP 03000) und bei bekannter Hypertonie die GOP 03220. Die Kassenärztliche Vereinigung fügt automatisch die GOP 03040, 03060, 03061, 03222 und 32001 hinzu, der Wirtschaftlichkeitsbonus (32001) wird mit der Laborreform (S. 16 und 26) seit 1. April nur noch mit 89 Prozent vergütet [...]

Weiter auf hausarzt.digitalExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Datennutzung
    Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen: BVMed informiert zum C5-Testat nach § 393 SGB V

    Cloud-Lösungen können im Gesundheitswesen spürbare Mehrwerte schaffen, darauf hat die Bundesregierung in einer Antwort am 28. Januar 2026 auf eine Kleine Anfrage hingewiesen. Mit dem Paragrafen 393 SGB V werden verbindliche Mindeststandards zur Cybersicherheit für die Nutzung von Cloud-Computing-Diensten im Gesundheitswesen eingeführt. Der BVMed informiert in einem ausführlichen Infoblatt darüber, wann MedTech-Unternehmen betroffen sind und welche Pflichten zu beachten sind.

    Pressemeldung29.01.2026

    Mehr lesen
  • Datennutzung
    C5-Testat / § 393 SGB V Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen

    Mit dem § 393 SGB V Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen soll anhand von verbindlichen Mindeststandards zur Cybersicherheit der sichere Einsatz von Cloud-Computing-Diensten durch Leistungsbringer im Gesundheitswesen und gesetzliche Kranken- und Pflegekassen zu ermöglicht werden. Auf dieser Infoseite geben wir eine Übersicht zur Betroffenheit der MedTech-Branche, nennen Beispiele und beleuchten die Pflichten.

    Artikel29.01.2026

    Mehr lesen
  • eHealth
    BVMed: Telemonitoring zu „smartem Monitoring“ weiterentwickeln

    Der BVMed hat zum Bericht zur telemedizinischen Leistungserbringung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 28. Januar neue Wege bei der Weiterentwicklung von Telemonitoring hin zu einem „smarten Monitoring“ angemahnt. „Telemonitoring bietet große Chancen, um die Versorgung effizienter und intensiver zu gestalten. Es wurde aber bislang nur für die Indikation Herzinsuffizienz, nur für niedergelassene Ärzt:innen und nur für eine eingeschränkte Patient:innengruppe umgesetzt. Das ist zu wenig und zu langsam“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.

    Pressemeldung28.01.2026

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Medfluencer, Social Media & MedTech: Chancen nutzen, Risiken kennen

    Medfluencer sind die Influencer des Gesundheitswesens, oftmals sind sie selbst Ärzt:innen bzw. kommen aus der Gesundheitsbranche: Sie klären auf, erklären komplexe Zusammenhänge in Social Media – und prägen damit die Meinung von Patientinnen und Patienten oft stärker als klassische Werbung. Doch was bedeutet das für MedTech-Unternehmen, die mit solchen Expert:innen zusammenarbeiten möchten?

    GesprächsforumDigital
    24.02.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch
  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Data Act

    Seit dem 12. September 2025 gilt u.a. für digital vernetzte Medizinprodukte (z.B. Herzschrittmacher, CGMs, IoT-Medtech) und verbundene Dienste der Data Act. Hersteller von vernetzten Produkten und Anbieter verbundener Dienste müssen sich jetzt darauf einstellen, dass für den Zugang und die Nutzung der Daten in diesen Produkten neue Möglichkeiten aber auch neue Regeln bestehen.

    GesprächsforumDigital
    19.03.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch
  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Art. 16 MDR und seine Auswirkungen auf die MedTech-Branche

    Art. 16 MDR regelt, in welchen Fällen Händler, Distributoren oder andere Akteure rechtlich wie Hersteller behandelt werden – und dadurch sämtliche Herstellerpflichten übernehmen. Für MedTech-Unternehmen ist diese Vorschrift zentra. Erfahren Sie, was diese konkret für Hersteller, Händler und Distributoren bedeutet und wie Sie ihre Zusammenarbeit in der Lieferkette rechtssicher gestalten können.

    GesprächsforumDigital
    16.04.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen