Allgemeine Hinweise | Richtig kodieren

Effekte für Verordnende

Die technischen Weiterentwicklungen der Kodierhilfen können einen Beitrag zur Vereinfachung des Verschlüsselungsprozesses und der Dokumentation leisten. Des Weiteren stärken sie die Abrechnungssicherheit: mittels Kodierinformationen und -check können inkorrekte Verschlüsselungen von Diagnosen frühzeitig erkannt und behoben werden.
Rund 16.000 Codes stehen zur Verfügung, um jede Krankheit mit all ihren Ausprägungen möglichst genau verschlüsseln zu können. Bei der Kodierung sind einige wesentliche Vorgaben und Regelungen zu beachten.
Ebenfalls wird künftig eine Verschlüsselungsanleitung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in der Software hinterlegt.
Die maximale Kodiertiefe liegt bei der fünften Stelle, d. h grundsätzlich sollte bis zu dieser Stelle spezifisch und »endständig« verschlüsselt werden – also 5-stellig.
Allerdings bilden die Kodierungen im Rahmen der hausärztlichen Versorgung, des organisierten Notfalldienstes und der fachärztlichen Versorgung (für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes) eine Ausnahme: hier sind 4-stellige ICD-10-GM Codes ausreichend.


Quellen

KBV | Kodierunterstützung für Praxen startet 2022: Das sind die Funktionen

KVBW | AM-RL - Regelungen zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln

Medizinio GmbH | Praxissoftware für alle Fachbereiche - ein Überblick

gematik Fachportal| Service- und Testtools der gematik
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