Allgemeine Hinweise | Richtig kodieren
Effekte für Verordnende
Die technischen Weiterentwicklungen der Kodierhilfen können einen Beitrag zur Vereinfachung des Verschlüsselungsprozesses und der Dokumentation leisten. Des Weiteren stärken sie die Abrechnungssicherheit: mittels Kodierinformationen und -check können inkorrekte Verschlüsselungen von Diagnosen frühzeitig erkannt und behoben werden.
Rund 16.000 Codes stehen zur Verfügung, um jede Krankheit mit all ihren Ausprägungen möglichst genau verschlüsseln zu können. Bei der Kodierung sind einige wesentliche Vorgaben und Regelungen zu beachten.
Ebenfalls wird künftig eine Verschlüsselungsanleitung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in der Software hinterlegt.
Die maximale Kodiertiefe liegt bei der fünften Stelle, d. h grundsätzlich sollte bis zu dieser Stelle spezifisch und »endständig« verschlüsselt werden – also 5-stellig.
Allerdings bilden die Kodierungen im Rahmen der hausärztlichen Versorgung, des organisierten Notfalldienstes und der fachärztlichen Versorgung (für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes) eine Ausnahme: hier sind 4-stellige ICD-10-GM Codes ausreichend.
Quellen
KBV |
Kodierunterstützung für Praxen startet 2022: Das sind die Funktionen
KVBW |
AM-RL - Regelungen zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln
Medizinio GmbH |
Praxissoftware für alle Fachbereiche - ein Überblick
gematik Fachportal|
Service- und Testtools der gematik
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Weitere Artikel zum Thema
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Praxisbeispiel | Richtig kodieren
In seinem Artikel »Die Wundziffern – eine Frage der Kombination« auf hausarzt.digital erläutert Dr. med. Heiner Pasch – Hausarzt und Abrechnungsexperte – worauf bei der Kodierung/Abrechnung der Behandlung zu achten ist. Er führt dies am Praxis-Beispiel eines Falls aus, bei dem die Wunde einer Patientin nach einer Operation nur schlecht abheilt und zu einer chronischen Wunde wird.
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Allgemeine Hinweise | Richtig verordnen
Im Sinne einer wirtschaftlichen Verordnung ist das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V zu beachten. Grundsätze für die Bewertung einer verordneten Leistung nach diesem Paragrafen sind dabei die Eignung, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.
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Kodierhilfe und Kodiercheck der KBV
Ebenfalls durch das TSVG ist die KBV verpflichtet, verbindliche Vorgaben zum Kodieren zu erstellen. Zu diesem Zwecke erhalten Praxen seit Jahresbeginn eine Kodierunterstützung der KBV für die Verschlüsselung von Diagnosen.
Dieses Tool ist ein Angebot an Verordnende, das bei der Umsetzung der mitunter sehr komplexen Kodierung der Diagnosen unterstützten soll. Diese sind jedoch nicht verpflichtet zur Anwendung der KBV-Kodierhilfe.
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