Hilfsmittel | Versorgung und Erstattung

- Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel,
- Hörhilfen, Inkontinenz- und Stomaartikel,
- technische Produkte wie Applikationshilfen und Inhalationsgeräte.
Gesetzlich Versicherte haben einen Sachleistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse . Sie haben nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese dazu dienen
- den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder
- einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
- eine Behinderung auszugleichen.
Zusätzlich konkretisiert die Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) weitere verbindliche Anspruchsvoraussetzungen auf Hilfsmittel, wenn sie erforderlich sind, um
- eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen oder
- eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder
- einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken oder
- Krankheiten zu verhüten oder deren Ver¬schlimmerung zu vermeiden oder
- Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Bei Pflegebedürftigkeit gilt der Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit Hilfsmitteln im Sinne des § 33 SGB V fort, unabhängig davon, in welchem Umfang eine Teilnahme am Leben der Gemeinschaft noch möglich ist.
Vertiefende Einblicke gibt das MedInform-Seminar "Erstattung und Kostenübernahme von Medizinprodukten durch die GKV" - die nächsten Termine finden Sie hier.
Gesetzliche Zuzahlungsregelung für Hilfsmittel
Versicherte haben nach Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 % des Kostenübernahmebetrags durch die Krankenkasse zu leisten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gilt eine Sonderzuzahlungsregelung von 10 % des Erstattungsbetrages, höchstens jedoch 10 € im Kalendermonat.
Beschränkung der Zuzahlungspflicht (Belastungsgrenze)
Gesetzlich Versicherte haben während eines Kalenderjahres nur Zuzahlungen in Höhe von 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zu leisten. Für chronisch Kranke beträgt diese Grenze nur 1 %. Bei Überschreiten der Grenze kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden.
Wichtige Informationen für den niedergelassenen Arzt
- Hilfsmittel können zu Lasten der GKV verordnet werden und fallen nicht in die Richtgröße.
- Auf dem Muster 16 ist das Kennzeichen 7 anzukreuzen.
- Grundsätzlich ist die Produktart entsprechend dem Hilfsmittelverzeichnis oder die 7stellige Positionsnummer anzugeben. Begründet kann im Einzelfall ein konkretes Hilfsmittel (10stellige Positionsnummer oder Produktname) verordnet werden.
- Hilfsmittel sind getrennt von Arznei-, Verband- und Heilmitteln zu verordnen.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen führt das Hilfsmittelverzeichnis, in dem von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufgeführt sind. Das Verzeichnis ist nicht abschließend.
Hinweis: Hilfsmittel dürfen nicht mit Heilmitteln verwechselt werden!
Heilmittel sind von speziell ausgebildeten Therapeuten erbrachte medizinische Dienstleistungen, wie physikalische und podologische Therapien, Ergotherapie und Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.
Hilfsmittel | Versorgung und Erstattung
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Artikel05.05.2014
Faktor Lebensqualität ist eine gemeinsame Initiative der führenden deutschen ISK-Hersteller im BVMed. Die Initiative wurde im Jahr 2013 gegründet und vereint die Hersteller von Hilfsmitteln für intermittierenden Selbstkatheterismus (ISK), die das Patientenwohl in das Zentrum allen Handelns stellen.
Ziel der Initiative Faktor Lebensqualität ist es, Lebensqualität zu einem allgemein anerkannten, messbaren Wirkungsziel in der Gesundheitsversorgung zu machen. Damit soll der bisherigen Fokus auf die Versorgungsqualität abgelöst und Lebensqualität ins Zentrum allen Handelns gestellt werden. Es gilt, den Qualitätsbegriff in der Gesundheitsversorgung weiterzuentwickeln. Versorgungsqualität begreift das Vermeiden von Tod und Schmerzen als Ziel. Der Faktor Lebensqualität stellt den Menschen und sein Wohlbefinden in das Zentrum allen Handelns. Mehr -
Artikel19.03.2014
Hier erhalten Sie Informationen zur Erstattung von tracheotomierten und laryngektomierten Patienten sowie Empfehlungen für die Versorgung von Tracheostoma-Patienten.... Mehr
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Artikel08.02.2014
Hier finden Sie Informationen und Dokumente zur Verordnung und Erstattung von Hilfsmitteln bei Inkontinenz.... Mehr
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Artikel08.02.2014
Hier finden Sie Informationen und Dokumente zur Verordnung und Erstattung von Stomaprodukten.... Mehr