Nutzenbewertung

Stamm-Fibich beim BVMed für eigene MedTech-Methodik

Wegen der großen Unterschiede zu Arzneimitteln plädiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich für eine eigene Methodik zur Bewertung von Medizinprodukten. "Wir brauchen spezifische wissenschaftliche Leitlinien für die Nutzenbewertung von Medizinprodukten", sagte die Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für Medizinprodukte auf dem Gesprächskreis Gesundheit des BVMed.

Der Nutzennachweis für Medizinprodukte könne dabei nicht nur durch RCT-Studien, sondern auch durch Fall- und Beobachtungsstudien, Routinedaten oder Registerprojekte erbracht werden. Der im Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) vorgesehene Nutzenbewertungsprozess sollte nach Ansicht der SPD-Expertin nicht allein durch den NUB-Antrag der Krankenhäuser, sondern nur mit Zustimmung des Herstellers gestartet werden.

BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt plädierte dafür, den im Entwurf des GKV-VSG enthaltenen Begriff eines "neuen wissenschaftlich-theoretischen Konzepts", für den die Nutzenbewertung greifen soll, klar zu definieren. Um eine sachgerechte Nutzenbewertung innerhalb der vorgegebenen Frist von zwei Jahren durchführen zu können, sei eine neue Methodik unbedingt notwendig. Hierzu sollten Forschungs- und Gesundheitsministerium eine neutrale wissenschaftliche Einrichtung umgehend beauftragen, spezifische wissenschaftliche Leitlinien für die Erprobung und Bewertung von neuen Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten zu entwickeln.
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