Sektorenübergreifende Versorgung

Ambulante und stationäre Versorgung in Deutschland

Ein zentrales Ziel im deutschen Gesundheitswesen ist die bestmögliche Versorgung von Patientinnen und Patienten. Der Ort von Diagnostik und anschließender Behandlung sollte sich deshalb danach richten, wo der individuelle Fall optimal bearbeitet werden kann. Vor diesem Hintergrund wird seit Jahren diskutiert, wie die „Sektorengrenze“ zwischen Krankenhäusern und Arztpraxen durchlässiger gestaltet werden kann.

Aktuelle Statistiken zeigen, dass die Anzahl der ambulanten Behandlungen zunimmt und ambulante Versorgungsformen an Bedeutung gewinnen. Gleichwohl sind leistungsfähige Krankenhäuser immanent für eine qualitativ hochwertige Versorgung. Daher ist eine bessere Vernetzung der vorhandenen Versorgungsstrukturen notwendig, um eine fortschrittliche Patientenversorgung vor Ort zu gewährleisten.

Engagement der Gesundheitsministerkonferenz - Fortschrittliche Lösungsansätze entwickeln

Die diesjährige Gesundheitsministerkonferenz hat die große Bedeutung einer sektorenübergreifenden Versorgung erkannt und die Einberufung einer Reformkommission angestoßen, die sich diesem Thema gemeinsam mit der Bundespolitik widmen soll. Klaren Handlungsbedarf sehen die Gesundheitsminister der Länder bei der Harmonisierung von ambulantem und stationärem Sektor in der neuen Legislaturperiode. Kernpunkte sind dabei unter anderem eine gemeinsame Bedarfsplanung und die Angleichung der Honorarstrukturen. Dabei muss die sachgerechte Vergütung von hochwertigen Medizinprodukten sektorenübergreifend sichergestellt werden, um fortschrittliche Behandlungsmethoden Patientinnen und Patienten zügig zugänglich zu machen. Durch finanzielle Anreize sollte die kurzstationäre und ambulante Leistungserbringung durch Krankenhäuser gefördert werden. Des Weiteren kann der Bund die Länder unterstützen, beispielsweise wenn sie ihren Investitionsverpflichtungen überdurchschnittlich nachkommen. Insgesamt schätzen Gesundheitsexperten die Kosten für den sektorenübergreifenden Strukturwandel auf ca. zehn Milliarden Euro in zehn Jahren.

Lösungsansätze zu einer weiterentwickelten Vernetzung von Krankenhäusern und Arztpraxen werden derzeit auch von vielen weiteren Seiten diskutiert. Neben einer zielgerichteten Anpassung der Vergütungs-systeme unter Beachtung des technischen Fortschritts, werden angemessene strukturelle und personelle Rahmenbedingungen als wichtig erachtet, um Fortschritte im Gesundheitssystem zu fördern. Ferner wird bei allen Reformbemühungen ein Festhalten an Grundpfeilern des deutschen Gesundheitssystems befürwortet. Dazu zählen beispielsweise freie Arztwahl, Therapiefreiheit, Freiberuflichkeit der Ärztinnen und Ärzte, sowie der gleichberechtigte Zugang der Patientinnen und Patienten zur medizinischen Versorgung.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • DKG: Nur wenige Krankenhäuser können Energiehilfen abrufen

    Die deutschen Krankenhäuser fürchten das Ausbleiben der vom Bund versprochenen Milliardenhilfe für den Ausgleich der Energiekosten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wirft der Bundesregierung grundlegende Planungsfehler bei dem Hilfsprogramm vor: Der Härtefallfonds sei so konstruiert, dass die meisten Fälle schlicht nicht berück­sichtigt würden, sagte der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß. „Die versprochenen sechs Milliarden Euro Hilfen für die Kliniken werden zu reinen Schaufenstermilliarden.“ Mehr

  • Deutsche Krankenhaus­gesellschaft warnt vor Insolvenzwelle

    Sollte die Politik nicht zeitnah dauerhafte und nachhaltige Regelungen vorlegen, die den Kranken­häusern insbesondere finanziell helfen, droht eine Insolvenzwelle bei den Krankenhäusern. Das betonte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), berichtet das Deutsche Ärzteblatt Online. Mehr

  • BVMed fordert Härtefallfonds für ambulante Hilfsmittelversorgung | Schreiben an Lauterbach, Habeck und Lindner

    Der BVMed fordert in Schreiben an Gesundheitsminister Lauterbach, Wirtschaftsminister Habeck und Finanzminister Lindner die Einführung eines Härtefallfonds für ambulante Hilfsmittelversorger, so wie er für Krankenhäuser und Pflegeheime vorgesehen ist. Denn: Für die dramatischen Kostensteigerungen im Bereich der Homecare-Versorger und Hilfsmittel-Leistungserbringer gibt es aktuell keinerlei Ausgleichs- und Erstattungsanpassungs-Mechanismen. Mehr


©1999 - 2023 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik