Sektorenübergreifende Versorgung

Ambulante und stationäre Versorgung in Deutschland

Ein zentrales Ziel im deutschen Gesundheitswesen ist die bestmögliche Versorgung von Patientinnen und Patienten. Der Ort von Diagnostik und anschließender Behandlung sollte sich deshalb danach richten, wo der individuelle Fall optimal bearbeitet werden kann. Vor diesem Hintergrund wird seit Jahren diskutiert, wie die „Sektorengrenze“ zwischen Krankenhäusern und Arztpraxen durchlässiger gestaltet werden kann.

Aktuelle Statistiken zeigen, dass die Anzahl der ambulanten Behandlungen zunimmt und ambulante Versorgungsformen an Bedeutung gewinnen. Gleichwohl sind leistungsfähige Krankenhäuser immanent für eine qualitativ hochwertige Versorgung. Daher ist eine bessere Vernetzung der vorhandenen Versorgungsstrukturen notwendig, um eine fortschrittliche Patientenversorgung vor Ort zu gewährleisten.

Engagement der Gesundheitsministerkonferenz - Fortschrittliche Lösungsansätze entwickeln

Die diesjährige Gesundheitsministerkonferenz hat die große Bedeutung einer sektorenübergreifenden Versorgung erkannt und die Einberufung einer Reformkommission angestoßen, die sich diesem Thema gemeinsam mit der Bundespolitik widmen soll. Klaren Handlungsbedarf sehen die Gesundheitsminister der Länder bei der Harmonisierung von ambulantem und stationärem Sektor in der neuen Legislaturperiode. Kernpunkte sind dabei unter anderem eine gemeinsame Bedarfsplanung und die Angleichung der Honorarstrukturen. Dabei muss die sachgerechte Vergütung von hochwertigen Medizinprodukten sektorenübergreifend sichergestellt werden, um fortschrittliche Behandlungsmethoden Patientinnen und Patienten zügig zugänglich zu machen. Durch finanzielle Anreize sollte die kurzstationäre und ambulante Leistungserbringung durch Krankenhäuser gefördert werden. Des Weiteren kann der Bund die Länder unterstützen, beispielsweise wenn sie ihren Investitionsverpflichtungen überdurchschnittlich nachkommen. Insgesamt schätzen Gesundheitsexperten die Kosten für den sektorenübergreifenden Strukturwandel auf ca. zehn Milliarden Euro in zehn Jahren.

Lösungsansätze zu einer weiterentwickelten Vernetzung von Krankenhäusern und Arztpraxen werden derzeit auch von vielen weiteren Seiten diskutiert. Neben einer zielgerichteten Anpassung der Vergütungs-systeme unter Beachtung des technischen Fortschritts, werden angemessene strukturelle und personelle Rahmenbedingungen als wichtig erachtet, um Fortschritte im Gesundheitssystem zu fördern. Ferner wird bei allen Reformbemühungen ein Festhalten an Grundpfeilern des deutschen Gesundheitssystems befürwortet. Dazu zählen beispielsweise freie Arztwahl, Therapiefreiheit, Freiberuflichkeit der Ärztinnen und Ärzte, sowie der gleichberechtigte Zugang der Patientinnen und Patienten zur medizinischen Versorgung.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • Neues BVMed-Positionspapier: „MedTech-Investitionsfinanzierung in die  Krankenhausreform einbeziehen!“

    Der BVMed spricht sich dafür aus, die Investitionsfinanzierung für Medizintechnik in die Diskussion der Krankenhausreform einzubeziehen. „Es ist gut, dass die zukünftige Finanzierung der Gesundheitsversorgung gesichert werden soll. Die angedachten Maßnahmen der Krankenhausreform zur Konzentration von komplexeren Leistungsgruppen lassen aber den zentralen Baustein, die Investitionsfinanzierung der für die einzelnen Leistungsgruppen erforderlichen medizintechnischen Anlagegüter, bislang unberücksichtigt“, bemängelt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Für die einem Krankenhaus zugewiesenen Leistungsgruppen müssten ausreichende Investitionsmittel für die räumliche und die medizintechnische Ausstattung bereitgestellt werden, um die vorgegebenen Qualitätskriterien erfüllen zu können. Mehr

  • BVMed zu anstehenden Hilfsmittel-Regelungen: Fokus setzen auf Versorgungsqualität, Bürokratieabbau und Digitalisierung

    Der BVMed begrüßt die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in seiner aktualisierten Arbeitsplanung, im Rahmen des Versorgungsgesetzes I Regelungen zur Hilfsmittelversorgung aufzunehmen. „Wir sehen nach den Hilfsmittel-Reformen der vergangenen Jahre einen Nachjustierungsbedarf. Der Fokus sollte dabei auf der Versorgungsqualität, dem Bürokratieabbau und der Digitalisierung der Hilfsmittel-Prozesse liegen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed spricht sich aber klar gegen die Wiedereinführung von Ausschreibungen aus, wie sie vom GKV-Spitzenverband gefordert wird. Mehr

  • BVMed zur Krankenhausreform: „Sachkosten-intensive Medizin bei der Krankenhausreform berücksichtigen“

    Der BVMed fordert zur anstehenden Krankenhausreform, die sachkosten-intensive Medizin zu berücksichtigen. „Die geplante Vorhaltefinanzierung kann – als Kernbestandteil der Reform der Krankenhausfinanzierung – zu Fehlentwicklungen führen, beispielsweise zu einem eingeschränkten Zugang zu medizinisch notwendiger sachkosten-intensiver Medizin“, warnt BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Deshalb müssten für Behandlungsfälle mit einem hohen Sachkosten- bzw. Medizinprodukteanteil gute Lösungen entwickelt werden. Der Ansatz aus dem vergangene Woche bekannt gewordenen Arbeitsentwurf, die variablen Sachkosten vor der Ausgliederung der Vorhaltefinanzierung abzugrenzen, sei zu begrüßen, müsse aber sorgfältig und sachgerecht ausgestaltet werden, so die BVMed-Experten. Mehr


©1999 - 2023 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik