Schlaganfall und Synkope
Risiko Schlaganfall: Implantierbare Ereignis-Rekorder können Herzrhythmusstörungen sicher aufspüren
Häufig sind Hirninfarkte unbekannter Ursache auf Vorhofflimmern zurückzuführen
Wiesbaden (Aktion Meditech), 31.10.2019|

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Implantierbare Herzmonitore (Implantierbare Loop-Recorder, ILR) schließen eine Lücke bei der Diagnostik von Synkopen und Schlaganfällen unbekannter Ursache. Eine Vielzahl von Studien bestätigt den Nutzen, so dass nationale und internationale Leitlinien ihren Einsatz mit hohem Empfehlungsgrad und hoher Evidenz bewerten. Die neueste Generation von implantierbaren Herzmonitorsystemen ermöglicht dabei je nach Hersteller eine Überwachung des Herzrhythmus über einen Zeitraum zwischen zwei und vier Jahren sowie eine telemedizinische Kontrolle, so dass bei Rhythmusstörungen zeitnah die geeignete Therapie zum Schutz der Patienten eingeleitet werden kann.
Implantierbare Ereignis-Rekorder sind „mobile“ EKG-Geräte
Besteht der Verdacht einer kardialen Ursache, ist eine frühzeitige und zuverlässige Suche nach Herzrhythmusstörungen immens wichtig, um mit einer geeigneten Behandlung das Risiko für einen weiteren Schlaganfall und Synkopen zu senken. Ein EKG – also die Messung der Herzströme – ist der Goldstandard in der Diagnose von Herzrhythmusstörungen. Implantierbare Herzmonitore sind „mobile“ Mini-EKG-Geräte: Der kleinste implantierbare Herzmonitor hat dabei gerade einmal ein Volumen von 1,2 Kubikzentimetern und ist etwa so groß wie vier Streichhölzer. Die Implantation ist ein einfacher Routineeingriff und dauert nur wenige Minuten: Der Herzmonitor wird während eines kleinen operativen Eingriffs meist auf der linken Brustseite eingesetzt. Mit einem Schnitt von weniger als 1 cm Länge wird er direkt unter die Haut geschoben und ist damit eine diskrete Lösung für die Herzüberwachung.
Der medizinisch-technische Fortschritt ermöglicht mit den deutlich kleineren Implantaten und einfacheren Implantationsverfahren zunehmend die ambulante Versorgung mit implantierbaren Ereignis-Rekordern. Aufgrund fehlender Abrechnungsziffern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und im Katalog für ambulantes Operieren (AOP) wird die ambulante Implantation derzeit jedoch noch nicht einheitlich vergütet. Gleichzeitig wird die stationäre Versorgung, deren Erstattung lange Zeit problemlos genehmigt wurde, mit Verweis auf die ambulante Versorgung jetzt zunehmend abgelehnt. Im Sinne einer leitlinien- und bedarfsgerechten Versorgung müssten implantierbare Ereignis-Rekorder in den ambulanten Leistungskatalog aufgenommen werden, um unsichere Erstattungssituationen zu vermeiden und Patienten die empfohlene Behandlung sicher zu stellen.
Quelle: Pressemeldung von Aktion Meditech vom 24. Juni 2019