Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Innovationen AWMF fordert ein Jahr nach Geltungsbeginn Nachbesserungen bei der Medizinprodukteverordnung MDR

ArtikelTuttlingen, 24.05.2022

© bvmed.de Bild herunterladen Die seit einem Jahr geltende europäische Verordnung für Medizinprodukte, die Medical Device Regulation (MDR), muss in der Umsetzung nachgebessert werden: Der Aufwand für Re-Zertifizierungen von bereits auf dem Markt existierenden Produkten ist zu verringern. Außerdem sollte es eine Erprobungsregelung für innovative Medizinprodukte geben, die eine schrittweise Marktzulassung ermöglicht. Das ist Thema eines Symposiums der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF). Fachleute aus Medizin und Technik diskutieren dort, wie die Umsetzung angelaufen ist und wie sie verbessert werden kann. Ziel der Verordnung ist es, die Sicherheit von Medizinprodukten zu erhöhen. Die regulatorischen Mehraufwände, die sich aus der Verordnung ergeben, können jedoch dazu führen, dass Hersteller von Medizinprodukten ihre Produktpallette verkleinern und dass Innovationen durch die hohen Aufwände der Zulassung gebremst werden.

Seit Mai 2021 ist die Marktzulassung für Medizinprodukte, wie beispielsweise Herzschrittmacher, Implantate, chirurgische Instrumente oder Röntgengeräte, europaweit durch die Medical Device Regulation (MDR) neu und einheitlich geregelt. Ziel war es, die Patientensicherheit weiter zu verbessern. Seitdem gehen für die Hersteller von Medizinprodukten damit beispielsweise höhere Anforderungen bei der Erstellung klinischer Daten einher. Hinzu kommen verschärfte Anforderungen bei der Zertifizierung, Re-Zertifizierung und der Nachverfolgung des Produkts über den gesamten Lebenszyklus. „Die neuen Regelungen tragen wesentlich dazu bei, die Patientensicherheit zu verbessern, was eindringlich zu begrüßen ist. Wichtig ist jedoch, dass die Umsetzung der MDR praxistauglich ist und Innovationen weiterhin möglich bleiben. In diesen beiden Bereichen zeigt sich ein Jahr nach Inkrafttreten der Neuregelung jedoch noch erheblicher Verbesserungsbedarf“, erläutert Professor Dr. med. Ernst Klar, Vorsitzender der Ad-hoc Kommission „Bewertung von Medizinprodukten“ der AWMF. „Als wissenschaftlich medizinische Fachgesellschaften wollen wir im Austausch mit allen beteiligten Einrichtungen und Verbänden dafür Sorge tragen, dass die MDR praktikabel umgesetzt wird“, ergänzt Professor Dr. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF, anlässlich des AWMF-Symposiums zur MDR im Mai 2022.

Die Medical Device Regulation sieht vor, dass auch bereits auf dem Markt verfügbare Medizinprodukte rezertifiziert werden müssen. So soll im Sinne der Patientensicherheit in Erfahrung gebracht werden, ob im Verlauf der Anwendung neue Hinweise auf Komplikationen aufgetaucht sind und der Nutzen ausreichend belegbar ist. Dies erfordert jedoch häufig klinische Daten, die bisher noch nicht erhoben wurden und auch neue klinische Studien zu den jeweiligen Produkten. „In der Praxis führt das zu erheblichen Problemen: Für die Hersteller ist der Aufwand dieser Re-Zertifizierung teilweise so hoch, dass sie das Produkt vom Markt nehmen und ihre Produktpaletten schmälern. Das wiederum kann zu Versorgungslücken führen“, betont Klar. Dies betreffe insbesondere Nischenprodukte, da sich die Aufwände durch die geringe Fertigungszahl nicht refinanzieren ließen. Für die – bisher glücklicherweise nur wenigen – Fälle, wo einzelne Medizinprodukt drohen ohne Alternative vom Markt zu verschwinden, empfiehlt die AWMF, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Produkte begutachten und eine in der MDR vorgesehene Sonderregelung prüfen, damit die Patientenversorgung nicht gefährdet wird.

Weiteren Handlungsbedarf sieht die AWMF hinsichtlich der Benannten Stellen, welche die Produkte vor der Marktzulassung prüfen. Schätzungen zufolge müssen bis zu 55.000 Medizinprodukte rezertifiziert werden. „Die Anzahl der derzeit verfügbaren Benannten Stellen ist dafür schlicht noch nicht ausreichend“, erläutert Klar. Um eine Entlastung der Benannten Stellen zu schaffen, schlägt die AWMF eine niederschwellige Re-Zertifizierung von bereits auf dem Markt verfügbaren Medizinprodukten vor. Dafür sollten Registerdaten genutzt werden. „Anhand vorliegender Registerdaten lässt sich häufig problemlos aufzeigen, dass es in der Vergangenheit keine Sicherheitsprobleme mit dem Produkt gab und dieses eine lange Markthistorie aufweist“, betont Klar.

Das Volumen und der Aufwand der anstehenden Rezertifizierungen behindert außerdem den Marktzugang und Zertifizierung von innovativen Medizinprodukten. Die AWMF schlägt deshalb eine Erprobungsregelung vor, die helfen soll, den Marktzugang für innovative Produkte zu beschleunigen. „Die Produkte könnten so schrittweise und unter kontrollierten Bedingungen eingeführt werden. So können klinische Einrichtungen neue Medizinprodukte nicht nur in klinischen Studien testen, sondern auch mit hoher Praxisnähe in Registern verfolgen, dadurch qualifizierte Daten sammeln und die Ergebnisse später den Benannten Stellen für die weitere Zulassung zur Verfügung stellen. Die Produkte könnten anhand der in die Register gespeisten Datenpakete fortlaufend bewertet werden und ein ‚Rolling Review‘ ermöglichen. Dies bietet die Chance, dass Patientinnen und Patienten schon vor der allgemeinen Marktzulassung von innovativen Produkten profitieren könnten, selbstverständlich unter engmaschiger Kontrolle“, so Klar.

Register nehmen eine zentrale Rolle in der MDR ein. Deshalb diskutieren Expertinnen und Experten der AWMF im Rahmen ihres Symposiums auch, wie sich die Zuverlässigkeit von Registerdaten erhöhen lässt. „Hierfür ist es unabdingbar, dass es eine verpflichtende Teilnahme aller Akteure an Registern gibt. Außerdem müssen auffällige Medizinprodukte durch unabhängige Sachverständige und nicht wie bisher primär durch den Hersteller geprüft werden“, betont Professor Dr. med. Dr. med. dent. Henning Schliephake, stellvertretender Präsident der AWMF.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V. bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im Auftrag ihrer 182 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung medizinisch-wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und Spenden.

Quelle: AWMF-Pressemeldung vom 23. Mai 2022Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Patente
    Medizintechnik-Patente auf Rang 2 beim Europäischen Patentamt

    Patentanmeldungen sind ein Indikator für die Innovationsdynamik der Medizintechnik-Branche. Mit 15.985 Patentanmeldungen ist die Medizintechnik beim Europäischen Patentamt (EPA) im Jahr 2023 die zweitinnovativste Branche gewesen.

    Artikel25.03.2024

    Mehr lesen
  • Trends
    Die wichtigsten Trends in der Medizintechnik für das Jahr 2024

    Wirtschaftskrise, Inflation und steigende Preise werfen lange Schatten auf das neue Jahr 2024. Wie sieht die Zukunft des Medizintechnikmarktes in diesem Jahr aus? Das Healthcare- und Life-Sciences-Team des EMS-Experten Plexus wagt einen Blick auf mögliche Treiber, Trends und Fallstricke. Die Medizintechnik in Deutschland steht unter einem enormen Druck – einem enormen Kostendruck. Zwar rechnen...

    Artikel23.01.2024

    Mehr lesen
  • Trends
    MedTech-Branche 2024: Ein Ausblick

    Wirtschaftskrise, Inflation und steigende Preise werfen einen langen Schatten auf das neue Jahr. Wie steht es um die Zukunft des Medizintechnikmarkts 2024? Das Healthcare und Life Sciences-Team beim EMS-Experten Plexus wagen im Fachportal MEDengineering einen Blick auf mögliche Treiber, Trends und Tücken. 1. Kosten zurück auf Platz Eins Die Medizintechnik in Deutschland steht unter enormen...

    Artikel17.01.2024

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Webinar
    Artificial Intelligence Act | MDR trifft KI!

    Schon heute fließen KI-Elemente (Künstliche Intelligenz) in Medizinprodukte ein. Die Entwicklung medizinischer Software unterliegt dabei den strengen Vorgaben der Medical Device Regulation (MDR). In Zukunft wird bei der Entwicklung und Zertifizierung von KI-Medizinprodukten auch der Artificial Intelligence Act (AIA) als neue horizontale Regulierung von KI in der EU eine wichtige Rolle spielen.

    Seminardigital
    17.06.2024 14:00 - 15:30 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: Artificial Intelligence Act | AIA
  • Webinarreihe
    DiGA-Days | Fit for DiGA

    Rund drei Jahre nach erster Listung im BfArM-Verzeichnis geht die DiGA-Reise weiter. Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens bringt Neuerungen im „Fast-Track“-Verfahren mit sich und erlaubt die Integration von digitalen Medizinprodukten der Risikoklasse IIb als DiGA. Damit wird ein schneller Zugang für neue Innovationen in die Gesundheitsversorgung ausgeweitet.

    Seminardigital
    24.09.2024 10:00 Uhr - 26.09.2024 15:00 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: DiGA-Days | Fit for DiGA

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen