Antidekubitus-Hilfsmittel

Hilfsmittelverbände schlagen Alarm bei der Anti-Dekubitus-Versorgung: "Patienten sind gefährdet" – Definition der Prozessschritte als Lösungsansatz

Gemeinsame Pressemeldung von BIV-OT, BVMed, EGROH, fmp, RSR, rehaVital und Sanitätshaus Aktuell

Sieben Hilfsmittelverbände schlagen bei der Versorgung der Patienten mit Anti-Dekubitus-Systemen Alarm: Unter den aktuellen Vergütungsstrukturen der Krankenkassen können die Patienten nicht mehr adäquat versorgt werden. Der Trend zu "Billigprodukten" gefährde die Patienten und sorge für "teure Wunden", die das Gesundheitssystem "hinten mehr belasten, als die Kassen vorne sparen", so der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), die EGROH, die Fachvereinigung Medizinprodukte (fmp), Reha-Service-Ring (RSR), rehaVital sowie Sanitätshaus Aktuell. Die Verbände definierten als Lösungsansatz zur Verbesserung der Patientenversorgung sieben Prozessschritte mit einzelnen Teilschritten, die bei der Versorgung mit Anti-Dekubitus-Produkten beachtet werden müssen. Der Vorschlag kann unter www.bvmed.de/dekubitus abgerufen werden.

Unter Dekubitus versteht man ein Druckgeschwür, das entsteht, wenn ständiger Druck auf bestimmte Hautareale deren Versorgung mit sauerstoffreichem Blut verhindert. Druckgeschwüre zählen zu den chronischen Wunden. Betroffen sind in Deutschland rund 1,5 Millionen Menschen.

Die Sicherstellung der medizinisch notwendigen Patientenversorgung mit Anti-Dekubitus-Systemen sei nach Ansicht der sieben Verbände in den aktuellen Vergütungsstrukturen der Krankenkassen nicht mehr möglich. Aktuell sollen bei einigen Krankenkassen mit einer Vergütung von unter 100 Euro das Produkt, die Dienstleistung und die Logistik abgegolten werden. "Damit ist den Kostenträgern die Versorgung ihrer chronisch kranken und schwerstpflegebedürftigen Versicherten weit weniger wert, als die von der Stiftung Warentest als mangelhaft bewerteten Discounter-Matratzen kosten", kritisieren BIV-OT, BVMed, EGROH, fmp, RSR, rehaVital und Sanitätshaus Aktuell. Besonders gravierend seien die Auswirkungen auf die Versorgungsqualität bei derzeitigen Ausschreibungen durch Krankenkassen.

Diese Vergütungsstrukturen der Krankenkassen fördern Fehlversorgungen der Patienten. "Eine bedarfsgerechte Versorgung der Patienten mit Anti-Dekubitus-Produkten ist nicht mehr darstellbar", so BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek. Diese Entwicklung gehe mit einem überproportionalen Anstieg von schmerzhaften und lebensbedrohlichen Dekubitalgeschwüren, also chronischen Wunden, und den damit verbundenen deutlich höheren Folgekosten einher.

Der verstärkte Qualitätsansatz des derzeit diskutierten Heil- und Hilfsmittel-Reformgesetzes (HHVG) sei nach Ansicht der Verbände "gut, aber nicht ausreichend".

Um die Versorgungssituation der Patienten mit Anti-Dekubitus-Produkten zu verbessern, haben die Verbände die notwendigen Prozessschritte für eine medizinisch notwendige Dekubitus-Versorgung verifiziert und detailliert beschrieben. "Dabei wird deutlich, dass die dort aufgeführten notwendigen Dienstleistungen – ohne die Kosten für das Anti-Dekubitus-System – in den derzeit geltenden Vertrags- und Ausschreibungspreisen bei weitem nicht abgedeckt sind", so die Verbandsexperten. Daher fordern BIV-OT, BVMed, EGROH, fmp, RSR, rehaVital und Sanitätshaus Aktuell eine Berücksichtigung der einzelnen Kostenblöcke der Versorgung in den Verträgen nach § 127 SGB V.

Zu den einzelnen Prozessschritten und Kostenblöcken gehören:

  • Anamnese, Beratung und Produktauswahl
  • Administration bei Auftragserfassung, Genehmigung und Abrechnung
  • Versorgung, (Hilfsmittel-)Einweisung und Anpassung
  • Laufende Betreuung, Reparatur, Aufbereitung und Entsorgung
  • Risikokostenaufschlag für spezielle Versorgungen, Verlust des Hilfsmittels oder Beschädigungen

Die Materialkosten für das Anti-Dekubitus-System (Neuversorgung oder Lagerversorgung, Fallpauschalenversorgung, Miete) sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Die einzelnen Kostenblöcke der Prozessschritte müssten verbindlich im Vertrag dargestellt und geregelt werden. Zu den weiteren Lösungsansätzen gehören die Überarbeitung der Produktgruppe 11 des Hilfsmittelverzeichnisses, die frühzeitige verpflichtende und verbindliche Einbeziehung der maßgeblichen Hersteller- und Leistungserbringer-Verbände in die Definition und die Etablierung von bundesweiten Dienstleistungs-Standards sowie ein verpflichtendes Vertragscontrolling mit Sanktionen bei Verstößen.

Bei der Weiterentwicklung der Versorgungsstandards gehe es sowohl um die Prozess- als auch die Ergebnisqualität. "Es ist wichtig, neben der Produktqualität auch endlich die Versorgungsstandards im Hilfsmittelverzeichnis zu verankern", so die BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek. Nur so könne mittel- und langfristig eine patientenorientierte Versorgung mit Antidekubitus-Hilfsmitteln sichergestellt werden.

Weitere Informationen zum Thema können unter www.bvmed.de/dekubitus abgerufen werden.
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