Gemeinsamer Bundesausschuss

Neue Übersichtsseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Methodenbewertungen

Auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist ein neuer Bereich online gegangen, der alle Bewertungen zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden übersichtlich und umfassend darstellt. Sämtliche Beschlüsse des G-BA zur Methodenbewertung sind erstmals gebündelt nach dem jeweiligen Thema auf einer Seite zu finden. Die Verfahren sind zudem nach Therapiegebieten filterbar.

Wer beispielsweise alle Bewertungsverfahren des G-BA zu Herz-Kreislauf-Krankheiten sucht, findet mit einem Klick die Liste dieser Themen. Wer sich wiederum gezielt für eine bestimmte Methode interessiert, beispielsweise dem Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, erhält gebündelt auf einer Seite sämtliche Beschlüsse, die der G-BA dazu getroffen hat. Auch die Erprobungen, die sich unter anderem aus einem Bewertungsverfahren ergeben können, sind integriert. Nutzer:innen der Website bekommen damit die Möglichkeit, sich über den Verlauf und Stand einer Bewertung auf einen Blick zu informieren, teilte der G-BA mit.

„Im Bereich der Methodenbewertung sind in den letzten Jahren verschiedene gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten. Mit der verbesserten Darstellung bietet der G-BA allen die Möglichkeit, einfacher und schneller den aktuellen Stand und die Ergebnisse der Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu erfahren. Auch alle abgeschlossenen Beratungen sind mit in die neue Darstellung überführt worden. Damit sind alle Methodenbewertungsverfahren des G-BA auf der Website transparent und verständlich aufbereitet“, so Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung.

Die neue Seite mit dem verbesserten Funktionsumfang steht unter folgender URL bereit:
https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/methodenbewertung/

In einer separaten Übersicht sind die Verfahren zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen nach § 137h SGB V einsehbar.
https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/verfahren-137h/
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