Hilfsmittel und Homecare

PSA and beyond: Balance und Vertrauen in der (Vertrags-)Partnerschaft

Beitrag von Juliane Pohl, Leiterin Ambulante Versorgung beim BVMed

Die Hilfsmittel- und Homecare-Versorger setzen sich seit mehr als einem Jahr mit allen Kräften dafür ein, die ambulante Versorgung mit Hilfsmitteln und Homecare-Leistungen sicherzustellen – dies allen Widrigkeiten, wie den bekannten Produktengpässen, dem Gebot des Social Distancing bei oft körpernahen medizinischen Dienstleistungen sowie einer massiv erhöhten Gefährdung des medizinischen Personals zum Trotz. Damit halten die Hilfsmittel- und Homecare-Versorger den Kliniken in dieser besonderen gegenwärtigen Lage den Rücken frei.

In diesen Zeiten der Pandemie ist oftmals die Rede von der notwendigen, motivierenden Anerkennung. Umso bedrückender ist, dass den Hilfsmittel- und Homecare-Versorgern nicht einmal ein Mindestmaß an Anerkennung von den Versorgungspartnern entgegengebracht wird, die gemeinsam mit ihnen die Versorgung der Patienten sicherstellen: Die Rede ist von den Kostenträgern.

In der schwierigen andauernden Situation konnten anhand diverser noch nie dagewesener Problemstellungen die Beziehungen miteinander gestärkt, das Vertrauen intensiviert und Probleme gemeinsam gelöst werden. Mit Blick auf aktuelle Fragen zur Finanzierung, scheint hier jedoch eine natürliche Grenze erreicht: Seit einem Jahr wenden besagte Versorger enorme Kosten auf für Schutzausrüstung (Masken, Schutzoveralls bzw. -kittel, Gesichtsvisiere, Hand- und Flächendesinfektionsmittel und Schutzmaßnahmen im Sanitätshäusern) und Schnelltests sowie sonstige Vorkehrungen wie digitale Kanäle, die die persönliche Versorgung bestmöglich ergänzen sollen – aufgrund des oftmals notwendigerweise persönlichen Kontakts zu vulnerablen, multimorbiden und/oder Hochrisikogruppen, sind diese häufig unabdingbar. Der finanzielle Aufwand ist nach den bisherigen 15 Monaten außerordentlicher Zusatzausgaben jedoch zunehmend schwer abbildbar. Hinzu kommt, dass die Preise für die relevanten Produkte weiterhin stark und oftmals um das Mehrfache erhöht sind.

Anders als viele andere Leistungserbringergruppen, haben die Hilfsmittel- und Homecare-Versorger für diese finanziellen Lasten, die ins Sechs-, teilweise Siebenstellige gehen, keine Kompensation erhalten.

Mehr als bedauerlich ist, dass hier weder der offensichtliche Umstand des Schutzbedarfs, noch das durch den Gesetzgeber letztlich auch explizit eingeführte Gebot zur Verhandlung entsprechender Finanzierungsmechanismen zu Lösungen führen. Stattdessen lehnt ein Teil der Krankenkassen Verhandlungen von vornherein ab und bringt zum Ausdruck, dass weder Verhandlungs- noch Regelungsbedarf gesehen wird. Andere Kassen wiederum legen einseitig Bedingungen zur Finanzierung der benannten Aufwände fest – ohne Verhandlungen zu ermöglichen oder auf Nachfrage einzuräumen. Die Art und Weise der Festlegung von (nicht überall) zugebilligten Finanzierungsmechanismen, führt in der Konsequenz nicht nur zu einem Flickenteppich, sondern auch dazu, dass die Regelungen für die Hilfsmittel- und Homecare-Versorger weder praktikabel sind, noch mit den sonstigen Anforderungen und Regelungen des Infektionsschutzes korrespondieren, diese teilweise sogar negieren. So werden zum Zwecke des Nachweises Dokumentationserfordernisse eingeführt, die administrativ nicht handhabbar sind (bspw. Erfordernis besonderer körperlicher Nähe, Dauer besonderer körperlicher Nähe) – damit den Nutzen der Vergütung selbst erheblich übersteigen und in Teilen datenschutzrechtlichen Bestimmungen widersprechen. Kurzum, die gesetzliche Grundlage und noch viel weniger die Verhandlungspraxis konnten taugliche Lösungen zur Vereinbarung von Finanzierungsmechanismen für PSA liefern. Der BVMed setzt sich somit bereits seit Langem für einen bundeseinheitlichen Finanzierungsmechanismus ein, nach dem pauschal pro Abrechnungsmonat, administrationsarm und rückwirkend die Hygienemaßnahmen im Hilfsmittelbereich mit einem festen Betrag erstattet werden können – so wie dies für die Ärzteschaft, Pflege und auch Apotheken eingeführt wurde.

Spätestens vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen stellt sich damit abermals die Frage, warum der Gesetzgeber die Regelung auf diese Weise getroffen hat, deren Scheitern im Vorhinein fast zu prophezeien war. Schließlich wären durch jeden einzelnen Leistungserbringer mit jeder der 100 Krankenkassen für jede der 33 Hilfsmittelproduktgruppen auf dem Verhandlungsweg Vereinbarungen zu treffen. Zeitnahe Regelungen sind bereits im alltäglichen Verhandlungsgeschehen undenkbar. Der Umstand, dass es sich bei der Verhandlung um Extrakosten handelt, wirkt hierbei nicht unbedingt beschleunigend.

Neben zeitnahen Lösungen zur Überwindung dieser mehr als unglücklichen PSA-Situation braucht es daher zweierlei:

  • Ein stärkeres universelles Verständnis darüber, welche Akte der Kommunikation und Interaktion der Austausch der Vertragspartner (in spe) braucht, um als Verhandlung verstanden werden zu können
  • Die weitere Stärkung der Vertrauenskultur zwischen den Partnern, die gemeinsam die Hilfsmittelversorgung der Patient:innen und Versicherten verantworten – zwischen Krankenkassen und Hilfsmittelleistungserbringern.

Letztlich ist aber auch davon auszugehen, dass der Gesetzgeber in der kommenden Legislatur erneut gefragt sein wird, einige Schrauben nachzujustieren, die das Miteinander dieser beiden Vertragspartner, aber auch die Einbindung und Information der Versicherten in diesem Geflecht betreffen. Aus unseren praktischen Erfahrungen heraus besteht hier noch einiger Optimierungsbedarf.

Zur Autorin: Juliane Pohl leitet das Referat Ambulante Versorgung beim BVMed
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