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 - Hilfsmittel Pflegefälle: Rund drei Viertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden dabei von den Pflegekassen monatlich bis zu einem Betrag von 40 Euro bezahlt und sind zuzahlungsfrei

ArtikelWiesbaden, 07.06.2019

© BVMed Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind in Deutschland rund 3,5 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Davon werden mittlerweile etwa 75 Prozent zu Hause gepflegt. Die meisten Pflegebedürftigen benötigen Pflege- und Hilfsmittel zur Erleichterung ihres Alltags. Für jeden Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad, der zu Hause von Angehörigen betreut wird, besteht deshalb ein rechtlicher Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat.

Rund 1,8 Millionen Pflegebedürftige werden in der Regel allein durch Angehörige gepflegt, weitere 0,8 Millionen zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste in Privathaushalten versorgt, so die Zahlen des Statistischen Bundesamts. Ergebnisse des Barmer Pflegereports 2018 zeigen, dass die Angehörigenpflege dabei körperlich, psychisch und auch finanziell extrem belastend ist: Fast 40 Prozent der Betroffenen leiden an Schlafmangel, 30 Prozent fühlen sich in ihrer Rolle als Pflegende gefangen, und jedem Fünften ist die Pflege zu anstrengend.

Hilfsmittel erleichtern die Pflegetätigkeit

Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung haben Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Technische Pflegehilfsmittel wie etwa Pflegebetten und spezielle Waschsysteme werden dabei in der Regel – unter Beachtung einiger Zuzahlungsregelungen – in voller Höhe erstattet. Darüber hinaus gibt es „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“, die für die Angehörigen die Sicherheit gewährleisten und die tägliche Pflegetätigkeit erleichtern sollen. Zu diesen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Schutzbekleidung, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Fingerlinge und Bettschutzeinlagen. Diese Pflegehilfsmittel können in der Apotheke, im Sanitätsgeschäft oder online gekauft werden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse bis zu einem Betrag von 40 Euro monatlich. Hierfür wird kein Rezept benötigt, es genügt ein Antrag bei der Pflegekasse. Einige Hersteller bieten speziell zusammengestellte Pflegehilfsmittel-Boxen an und übernehmen auch die Beantragung bei der Pflegekasse.

Quelle: Pressemeldung von Aktion Meditech vom 6. Juni 2019

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