Nutzenbewertung
MdB Hennrich: "Versorgungsalltag stärker berücksichtigen"
Berlin, 07.05.2015|
"Wir müssen bei den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses den Versorgungsalltag besser berücksichtigen." Das regte der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich auf dem Gesprächskreis Gesundheit des BVMed in Berlin an. Die Entscheidungen darüber, was von der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden soll, "wird aber bei der Selbstverwaltung bleiben und nicht zurück zur Politik geholt werden", so der Gesundheitspolitiker.
Hennrich sieht es angesichts knapper Kassen als sinnvoll an, Innovationen stärker zu hinterfragen. Die Bewertungsmethoden des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sieht er aber durchaus kritisch. Bei den einzelnen Evidenzstufen müsse das IQWiG beweglicher werden. BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt und weitere Industrievertreter sprachen sich für eine Nutzenbewertung aus, es müsse aber ein sachgerechtes und differenziertes Vorgehen geben. Nicht akzeptiert werden könne, dass im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) eine neue Nutzenbewertung für Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Klassen eingeführt werde, die entscheidenden Definitionen, welche Innovationen bewertet werden sollen, aber erst in einer nachgelagerten Rechtsverordnung festgelegt werden. Die Industrie benötige aufgrund der viel kürzeren Innovationszyklen Planungssicherheit.
Das derzeit diskutierte GKV-VSG nannte Hennrich das "in dieser Legislaturperiode spannendste Gesetz in der Gesundheitspolitik", da es viele Strukturen im System verändere. Ziel sei es, die Patientenversorgung zu optimieren, und eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Politik wolle mehr Selektivverträge und durch den Innovationsfonds kreative Versorgungsideen fördern. Dabei gehe es vor allem um Prozessinnovationen und eine Stärkung der Versorgungsforschung. Hier gebe es auch spannende Ansatzpunkte für Medizinprodukteunternehmen, die eine zentrale Stellung im System haben.
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