Einführung und Erstattung von Medizinprodukten in der GKV
- Im Krankenhausbereich gilt das Prinzip der Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt, d.h. die Einführung und Finanzierung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden können ohne vorherige Anerkennung des GBA erfolgen.
- Im ambulanten Bereich gilt das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, d.h. die Aufnahme in den Leistungskatalog erfolgt erst nach positiver Entscheidung durch den GBA.
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Artikel02.11.2023
Hilfsmittel sind "sächliche medizinische Leistungen", beispielsweise Inkontinenz- und Stomaprodukte oder orthopädische Hilfsmittel wie Bandagen und Orthesen. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese dazu dienen, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer... Mehr
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Artikel28.04.2021
Verbandmittel gehören zu den Medizinprodukten, die den Patientinnen und Patienten unmittelbar zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Daneben gibt es sonstige Produkte zur Wundbehandlung, die durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkweise die... Mehr
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Artikel10.03.2023
Wir sind überzeugt: Pflegende können durch moderne Medizintechnologien entlastet und gestärkt werden. Dazu haben wir ein Diskussionspapier mit 7 Vorschlägen erarbeitet – für eine bessere Prozessgestaltung, mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie die Weiterentwicklung des Berufsbildes Pflege. Hier finden Sie alle Informationen zu #MedTech4Pflege. Mehr
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Artikel07.04.2022
Die im BVMed vertretenen Unternehmen wollen ihren Beitrag leisten, das Berufsfeld Pflege attraktiver zu gestalten. Wir möchten die Impulse des Koalitionsvertrages aufnehmen und Wege aufzeigen, wie mit einem technologie-gestützten Maßnahmenkatalog Pflegende entlastet und Pflege gestärkt werden kann. Der BVMed hat dazu im Februar 2022 ein 7-Punkte-Diskussionspapier vorgelegt. Mehr
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