Einführung und Erstattung von Medizinprodukten in der GKV

- Im Krankenhausbereich gilt das Prinzip der Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt, d.h. die Einführung und Finanzierung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden können ohne vorherige Anerkennung des GBA erfolgen.
- Im ambulanten Bereich gilt das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, d.h. die Aufnahme in den Leistungskatalog erfolgt erst nach positiver Entscheidung durch den GBA.
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Artikel27.03.2019
Jede Woche, fährt Manfred Peters mit Freunden Fahrrad, auch im Winter. Einmal im Jahr unternimmt er eine Radtour über mehrere hundert Kilometer. Er geht regelmäßig segeln. Und auch seinen mehr als 1.100 Quadratmeter großen Garten pflegt er bis heute selbst – inzwischen mit 78 Jahren und zwei künstlichen Hüftgelenken. Mehr
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