Digitalisierung
Die digitale Gesundheitswirtschaft: Potenziale für die MedTech-Branche
Berlin, 20.05.2016|
1. E-Health/Telemedizin
E-Health ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl von Bereichen. Dazu gehören die elektronische Gesundheitsakte, elektronisch gestütztes Krankheits- und Wissensmanagement, Telemedizindienste oder Gesundheitsportale. Kern des E-Health-Begriffs ist die sichere digitale Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen. Sie bietet die Chance, die Gesundheitsversorgung zum Wohle der Patienten zu verbessern.
Für die E-Health-Entwicklung in Deutschland ist der Aufbau der Telematikinfrastruktur das zentrale Instrument für eine sichere Kommunikation. Auf dieser Basis besteht die Möglichkeit, hocheffiziente Versorgungsprozesse in Abstimmung aller beteiligten Sektoren durch die Einführung nutzenbringender Anwendungen zu etablieren. Ein Instrument hierfür ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK), mit deren Hilfe beispielsweise Notfalldaten nutzbar und Medikationspläne und elektronische Entlassbriefe übertragbar sind.
Mit dem "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen" (E-Health-Gesetz), das im Jahr 2015 verabschiedet wurde, möchte der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien schneller ihren Nutzen für die Patienten, Leistungserbringer und Krankenkassen entfalten.
Die eGK bietet nach Ansicht des BVMed in der ärztlichen Versorgung und den weiteren Anwendungen der Telematikinfrastruktur eine große Chance, Prozesse zu vereinfachen, Effizienzen zu steigern und insbesondere an den Schnittstellen – so beim Übergang vom stationären in den ambulanten Bereich – Kommunikationsdefizite aufzulösen und Versorgungsbrüche zu vermeiden. Damit dies gelingt, müssen alle an der Versorgung beteiligten Akteure in die Telematikinfrastruktur und deren Anwendungen einbezogen werden. Dies erfordert entsprechende Befugnisse zur datenschutzgerechten Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte auch für sonstige Leistungserbringer, wie Hilfsmittel- und Homecare-Unternehmen. Dies ist derzeit nur unzureichend gewährleistet.
Defizite sieht der BVMed auch bei der Aufnahme von Telemonitoring-Verfahren in die Regelversorgung. Dabei geht es beispielsweise um die telemedizinische Versorgung und Nachsorge von Patienten mit Herzschrittmachern, die sogenannte Telekardiologie. In zahlreichen Studien konnte nachgewiesen werden, dass die Telekardiologie die Mortalität senkt, die Lebensqualität der Patienten steigert und hilft, Kosten zu sparen. Der BVMed schlägt deshalb vor, konkrete gesetzliche Regelungen für die Telekardiologie zu treffen.
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