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 - Hygiene Gesetzliche Regelungen und Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen

Artikel04.01.2024

Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Gesetzliche Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen regelt das Infektionsschutzgesetz. Übertragbaren Krankheiten beim Menschen soll vorgebeugt, Infektionen frühzeitig erkannt und ihre Weiterverbreitung verhindert werden (§ 1 Abs. 1). Gesundheitseinrichtungen wie z. B. Arztpraxen nehmen bei der Umsetzung dieses Gesetzes eine Schlüsselrolle ein.

Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) entwickelt Leitlinien zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in medizinischen Einrichtungen. Unter Berücksichtigung aktueller infektionsepidemiologischer Auswertungen werden die Empfehlungen der Kommission stetig weiterentwickelt und veröffentlicht. Die Aufgaben der KRINKO sind in § 23 Abs.1 IfSG beschrieben.

Quellen:
InfektionsschutzgesetzExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.
Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. beim Robert Koch-Institut (RKI)

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