Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Herzerkrankungen Ambulante Versorgung: GBA entscheidet pro Herzinsuffizienz-Telemedizin

ArtikelKöln, 04.01.2021

© BIOTRONIK SE & Co. KG Nach jahrelangen Diskussionen macht der Gemeinsame Bundesausschuss die telemedizinische Versorgung bei schwerer Herzinsuffizienz zum Teil der ambulanten ärztlichen Versorgung. Doch der Teufel steckt im Detail, berichtet die ÄrzteZeitung Online.

Ein Erfolg ist es auf jeden Fall: Bei Patienten mit Herzinsuffizienz der NYHA-Stufen II oder III, die entweder schon einen Herzschrittmacher haben oder in den letzten zwölf Monaten wegen Lungenödem im Krankenhaus behandelt wurden, kann der behandelnde Arzt künftig eine kontinuierliche telemedizinische Betreuung mit täglicher Datenübertragung an ein Telemedizinzentrum (TMZ) veranlassen.

Die direkten Therapieentscheidungen sollen dabei grundsätzlich beim niedergelassenen Arzt verbleiben. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten oder in Situationen, in denen eine besonders intensive Betreuung nötig ist, soll demnach das TMZ die Versorgung absichern.

Kritischer Punkt ist 24/7-Abdeckung

Diese Absicherung durch das TMZ soll, wenn nötig, 24 Stunden am Tag, 7 Tage pro Woche gewährleistet werden, so der GBA in seiner Pressemeldung. Der Beschluss im Wortlaut wird erst in den nächsten Tagen veröffentlicht. Das Thema „24/7“ ist im Vorfeld der heutigen GBA-Sitzung einer der strittigen Punkte gewesen. Ursprünglich gab es demnach einen Beschlussentwurf, der nur an fünf Tagen die Woche eine telemedizinische Betreuung vorsah – obwohl zwei der wichtigsten klinischen Studien zu dieser Thematik, die IN-TIME-Studie und die TIM-HF2-Studie, mit einer 24/7-Überwachung gearbeitet hatten. Die IN-TIME-Studie und die TIM-HF2-Studie lagen, neben zwei weiteren Studien, auch dem Rapid Report des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zugrunde, auf den der GBA seinen Beschluss stützt.

Die fehlende 24/7-Abdeckung hatte unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie im Rahmen des Anhörungsverfahrens scharf kritisiert. Die Kardiologen scheinen in diesem Punkt Gehör gefunden zu haben. Ein weiterer wichtiger Punkt für die DGK war, dass die fachärztliche Mitbetreuung durch ein Telemedizinzentrum gewährleistet sein muss. Auch diese Kritik scheint angekommen zu sein, zumindest ist in der Pressemeldung des G-BA von TMZ-Ärzten mit internistischer und kardiologischer Expertise die Rede.

Vergütung ist noch ungeklärt

Klar ist, wie immer bei GBA-Beschlüssen, dass die Gretchenfrage noch aussteht, nämlich die nach der Vergütung. Wenn das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss nicht beanstandet, muss der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten über die Höhe der Vergütung entscheiden. Ob sich in Deutschland wirklich flächendeckend telemedizinische Angebote für Herzinsuffizienz etablieren werden, wird maßgeblich von der Höhe dieser Vergütung abhängen.

Quelle: ÄrzteZeitung Online vom 18. Dezember 2020Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Ultraschall-Untersuchung des Herzens

    HerzCheck
    Lauterbach will regelmäßige Herzvorsorge als Kassenleistung

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die regelmäßige Herzvorsorge künftig zur Kassenleistung machen. Wie die Bild am Sonntag berichtete, sehen dies die Eckpunkte des neuen „Herz-Gesetzes“ vor, das noch vor der Sommerpause im Kabinett beraten und Anfang 2024 in Kraft treten soll. Der BVMed setzt sich seit längerem für einen "HerzCheck50" und eine verbesserte Früherkennung ein.

    Artikel17.04.2024

    Mehr lesen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
    Positiver Trend: AOK-Gesundheitsatlas zeigt anhaltenden Rückgang bei Herzerkrankungen

    Eine aktuelle AOK-Datenauswertung zeigt einen anhaltenden Rückgang bei der Zahl der herzkranken Menschen in Deutschland. So sank der Anteil der Menschen ab 30 Jahren mit einer Koronaren Herzerkrankung (KHK) von 2017 bis 2022 um knapp acht Prozent. Bei den Erkrankungen Diabetes mellitus Typ 2 und Bluthochdruck sind dagegen Anstiege zu verzeichnen.

    Artikel09.04.2024

    Mehr lesen
  • Aortenklappen­ersatz mit TAVI

    Neue Studie
    Kathetergestützter (TAVI) und chirurgischer Aortenklappenersatz ebenbürtig

    Der kathetergestützte Aortenklappenersatz (TAVI) ist dem chirurgischen Aortenklappenersatz auch bei jüngeren Niedrigrisikopatient:innen ebenbürtig. Dies ist das Ergebnis der Einjahresauswertung der DEDICATE-DZHK6-Studie, die unter Leitung von Prof. Dr. Stefan Blankenberg am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und 37 weiteren deutschen Herzzentren durchgeführt wurde.

    Artikel09.04.2024

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Webinar
    Artificial Intelligence Act | MDR trifft KI!

    Schon heute fließen KI-Elemente (Künstliche Intelligenz) in Medizinprodukte ein. Die Entwicklung medizinischer Software unterliegt dabei den strengen Vorgaben der Medical Device Regulation (MDR). In Zukunft wird bei der Entwicklung und Zertifizierung von KI-Medizinprodukten auch der Artificial Intelligence Act (AIA) als neue horizontale Regulierung von KI in der EU eine wichtige Rolle spielen.

    Seminardigital
    17.06.2024 14:00 - 15:30 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: Artificial Intelligence Act | AIA
  • Webinarreihe
    DiGA-Days | Fit for DiGA

    Rund drei Jahre nach erster Listung im BfArM-Verzeichnis geht die DiGA-Reise weiter. Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens bringt Neuerungen im „Fast-Track“-Verfahren mit sich und erlaubt die Integration von digitalen Medizinprodukten der Risikoklasse IIb als DiGA. Damit wird ein schneller Zugang für neue Innovationen in die Gesundheitsversorgung ausgeweitet.

    Seminardigital
    24.09.2024 10:00 Uhr - 26.09.2024 15:00 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: DiGA-Days | Fit for DiGA

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen