Werbung für Medizinprodukte
Kommunikation und Werbung für Medizinprodukte: Was ist erlaubt, was ist verboten?
Ein Praxisleitfaden zum Umgang mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) - Stand: Januar 2013
31.01.2013|
4. Was ist erlaubt?
Für Medizinprodukte sind folgende Kommunikationsmaßnahmen grundsätzlich erlaubt (§ 11 HWG, Stand November 2012 nach der erneuten Novellierung und Liberalisierung):
> Hinweise auf Gutachten und wissenschaftliche oder fachliche Beiträge.
> Hinweise auf fachliche Empfehlungen, Prüfungen oder Anwendungen.
> Patientengeschichten.
> Bilder von in Gesundheitsberufen Tätigen – beispielsweise Ärzten – in ihrer Berufskleidung und während ihrer Tätigkeiten.
> Bilder von Körperteilen, die die „Wirkung“ einer Medizintechnologie zeigen bzw. einen Vorher-Nachher-Vergleich darstellen.
> Fremd- und fachsprachliche Bezeichnungen
Übrigens: Unter „Bilder“ sind nicht nur Fotos zu verstehen, sondern auch Zeichnungen oder Grafiken. Das Gesetz spricht von „bildlichen Darstellungen“.
Die Werbung mit Aussagen Dritter ist (wie oben aufgelistet) erlaubt, solange die Aussagen nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind. Letzeres ist selbstverständlich für alle Werbeaussagen für Arzneimittel und Medizinprodukte zu beachten.
- Seite 1 Keine Angst vor dem HWG!
- Seite 2 1. Was gilt für Medizinprodukte?
- Seite 3 3. Welche Zielgruppen müssen unterschieden werden?
- Seite 4 4. Was ist erlaubt?
- Seite 5 5. Was ist verboten?
- Seite 6 6. Exkurs 1: Presserechtliche Grundsätze
- Seite 7 7. Exkurs 2: Wettbewerbsrecht
- Seite 8 8. Wo gibt es weitere Informationen?