Werbung für Medizinprodukte
Kommunikation und Werbung für Medizinprodukte: Was ist erlaubt, was ist verboten?
Ein Praxisleitfaden zum Umgang mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) - Stand: Januar 2013
31.01.2013|
3. Welche Zielgruppen müssen unterschieden werden?
Um die rechtlichen Möglichkeiten von Kommunikation und Werbung für Medizinprodukte zu beurteilen, muss zunächst beachtet werden, an welche Zielgruppe sich die Kommunikationsmaßnahme richtet. Wollen Sie ein breites Publikum bzw. potenzielle Patienten ansprechen? Oder wollen Sie Kliniken und Ärzte erreichen? Denn je nach Zielgruppe ändert sich die Rechtslage.
Rechtlich muss man die „Fachkreise“ und das „Laienpublikum“ unterscheiden.
- Mit „Fachkreisen“ sind alle Gesundheitsberufe gemeint: vom Arzt über die Schwester bis hin zum Klinikverwalter und Medizinprodukteberater. Eine genaue Definition von „Fachkreisen“ findet sich in Paragraph 2 des HWG.
- Als „Laienpublikum“ bezeichnet man die „unwissende“ Bevölkerungsgruppe, die sich nicht aufgrund ihres Berufes mit dem Thema Medizin und Gesundheit beschäftigt.
Im Gegensatz zum Laienpublikum unterliegt die Information an Fachkreise keinem Verbot.
Für sie ist nur zu beachten, dass Informationen in frei zugänglichen Medien wie dem Internet beispielsweise durch ein Passwort geschützt werden müssen.
Kommunikationsmaßnahmen, die sich an das „Laienpublikum“ richten, unterliegen dagegen mehreren Rechtsvorschriften, die beachtet werden müssen und nun etwas näher beleuchtet werden sollen.
- Seite 1 Keine Angst vor dem HWG!
- Seite 2 1. Was gilt für Medizinprodukte?
- Seite 3 3. Welche Zielgruppen müssen unterschieden werden?
- Seite 4 4. Was ist erlaubt?
- Seite 5 5. Was ist verboten?
- Seite 6 6. Exkurs 1: Presserechtliche Grundsätze
- Seite 7 7. Exkurs 2: Wettbewerbsrecht
- Seite 8 8. Wo gibt es weitere Informationen?