Chronische Wunden

Ablehnende Leistungsbewilligungen von Krankenkassen bei chronischen Wunden: BVMed rät zum Widerspruch

Patienten mit chronischen Wunden, denen ihre Krankenkasse die Leistungsbewilligung ablehnt, rät der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einzulegen und für eine bestmögliche Versorgung nach dem aktuellen Stand der Technik zu kämpfen. Hintergrund ist, dass die Krankenkassen Leistungen für Versicherte zum Teil sehr unterschiedlich bewilligen. Das zeigte eine Studie des IGES-Instituts im Auftrag des Patientenbeauftragten der Bundesregierung im Juni 2017.

Die Studie "Leistungsbewilligungen und -ablehnungen durch Krankenkassen" des IGES-Instituts zeigte auf: Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligen insgesamt einen Großteil der Leistungen für Hilfsmittel – allerdings gibt es dabei zum Teil einen deutlichen Unterschied zwischen den verschiedenen Kassen. Besonders groß ist die Abweichung unter anderem bei der Versorgung chronischer Wunden. Es sei dabei nicht zu erklären, wieso "die Ablehnungsquoten bei Anträgen auf Hilfsmittel für chronische Wunden zwischen den einzelnen Krankenkassen zwischen 3,8 und 54,7 Prozent regelrecht auseinanderklaffen", so der damalige Patientenbeauftragte Karl-Josef Laumann bei der Vorstellung der Ergebnisse. Er forderte, die Krankenkassen künftig zu verpflichten, die Daten zu Leistungsbewilligungen und -ablehnungen zu veröffentlichen und die Patienten besser über Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren. Dass Widersprüche durchaus Erfolg versprechen, zeigt die IGES-Studie. Demnach legen Versicherte bei fast jeder vierten abgelehnten Leistung im Bereich der Vorsorge und Rehabilitation Widerspruch ein, in mehr als der Hälfte der Fälle erfolgreich.

Der BVMed unterstützt diese Forderung. Es sei wichtig, dass sich die Politik des Themas angenommen habe und Patienten zum Widerspruch bei ungerechtfertigten Leistungsverweigerungen ermuntere, so BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek. "Es kann nicht sein, dass Leistungen davon abhängen, bei welcher Krankenkasse jemand versichert ist. Patienten mit chronischen Wunden haben das gesetzlich festgeschriebene Recht auf eine Therapie, die dem aktuellen medizinischen Stand entspricht", so die BVMed-Expertin. Für den BVMed stellt die völlig unterschiedliche Genehmigungspraxis eine Missachtung der Patientenrechte dar. Die Politik müsse entsprechende Maßnahmen gegen unrechtmäßige Kosteneinsparungen zu Lasten chronisch Kranker in die Wege leiten.

Therapie chronischer Wunden muss insgesamt verbessert werden

In Deutschland leiden etwa 1,5 Millionen Menschen unter einer chronischen Wunde. Deren Behandlung ist meistens langwierig und erfordert eine komplexe interdisziplinäre Therapie, die nicht flächendeckend in Deutschland angeboten wird. "Mehrere Studien haben ergeben, dass die Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden dringend verbessert werden muss, weil sie zum Teil leider hinter wissenschaftlichen Erkenntnissen und Forderungen der Fachgesellschaften zurückbleibt", so Verbandmittelexpertin Piossek.

Oft fehle es bei dem Thema an ausreichendem medizinischen Know-how, weil es bereits in der Ausbildung vernachlässigt werde. "Damit die Therapie einer chronischen Wunde erfolgreich sein kann, muss sie genau auf die jeweilige Phase der Wundheilung abgestimmt werden. Dies gilt auch für die Verwendung der heute dazu verfügbaren speziellen Verbandmittel. Die Wirksamkeit und Überlegenheit dieser hydroaktiven Wundauflagen im Vergleich zu konventionellen Verbänden ist seit Jahren klar in Studien belegt. Sie können Behandlungen positiv beeinflussen und entscheidend zur Heilung beitragen", sagte Piossek weiter. Moderne hydroaktive, also feuchte Wundauflagen werden bei chronischen Wunden je nach Heilungsphase angewendet. Sie sorgen dafür, dass Verbände seltener gewechselt werden müssen, die Wunden schneller heilen und Patienten dadurch weniger Schmerzen erleiden. "Dies verbessert die Lebensqualität der Betroffenen deutlich und senkt laut Studien zusätzlich die Kosten", so Piossek.

Das kürzlich in Kraft getretene Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) stelle ausdrücklich klar, dass Patienten mit chronischen Wunden eine angemessene Versorgung mit den medizinisch notwendigen Verbandmitteln zustehe. Die richtige Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden benötige darüber hinaus insgesamt noch einen intensiveren Austausch von Ärzten, Kliniken, Pflegekräften, Homecare-Unternehmen, Krankenkassen und den Herstellern von Wundversorgungsprodukten, so Piossek vom BVMed.

Die Studie als PDF-Datei:
https://www.patientenbeauftragter.de/images/20170623_leistung/20170623_Studie_Leistungsbewilligungen-ablehnungen.pdf
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