Gemeinsamer Bundesausschuss

G-BA erprobt Qualitätsverträge: Endoprothetik mit dabei

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat vier stationäre Leistungsbereiche festgelegt, für die neue Qualitätsverträge erprobt werden sollen.

Die Bereiche sind:
  1. Endoprothetische Gelenkversorgung;
  2. Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patienten;
  3. Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten;
  4. Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus.
Ziel der Qualitätsverträge ist die Erprobung, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit stationären Behandlungsleistungen, insbesondere durch die Vereinbarung von Anreizen sowie durch höherwertige Qualitätsanforderungen erreichen lässt. "Hierzu hat der G-BA nun vier Leistungsbereiche ausgewählt, für die besondere Qualitätsverbesserungspotenziale bekannt sind“, so Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

Im nächsten Schritt vereinbaren der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft für die Qualitätsverträge die verbindlichen bundeseinheitlichen Rahmenvorgaben. Auf Basis der Rahmenempfehlungen sollen Krankenkassen dann mit Krankenhausträgern befristete Qualitätsverträge zu den ausgewählten Leistungen beziehungsweise Leistungsbereichen abschließen.

Mehr zum Thema: www.g-ba.de
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