Moderne Wundversorgung

Moderne Wundversorgung hilft, Patienten vor chronischen Wunden zu bewahren

BVMed zu neuer Studie

In rund zwei Dritteln aller Fälle können Patienten mit wundrelevanten Diagnosen vor einem chronischen Verlauf bewahrt werden. Das zeigt eine neue Versorgungsforschungsstudie der Forschungsgruppe Primärmedizinische Versorgung (PMV) an der Universität Köln im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed. "Das ist ein wichtiger Erfolg, der bisher in dieser Art nicht erkennbar war und an dem die moderne Wundversorgung, wie sie seit vielen Jahren von Ärzten, Pflegekräften, Homecare-Unternehmen und Herstellern moderner Wundauflagen etabliert wurde, ihren gewichtigen Anteil hat", kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt die Studienergebnisse.

Die in der Vergangenheit veröffentlichten Angaben zur Häufigkeit des Auftretens chronischer Wunden und zur Verteilung auf die unterschiedlichen Diagnosen variierten sehr stark und waren nur bedingt abgesichert. Die neue Studie kommt auf einer breiten Datenbasis zu dem Ergebnis, dass deutlich weniger Patienten an chronischen Wunden leiden, als bisher angenommen wurde. Bei 2,7 Millionen Patienten wurden wundrelevante Diagnosen festgestellt, von denen lediglich ein Drittel (890.000 Patienten) mit einem chronischen Verlauf konfrontiert sind. Bei zwei Dritteln der Patienten konnte die Wundbehandlung innerhalb von acht Wochen beendet werden.

Von einer chronischen Wunde spricht man, sofern innerhalb von acht Wochen keine Heilung eingetreten ist. Chronische Wunden können bei einer Vielzahl von Erkrankungen als Komplikation auftreten. Am häufigsten treten offene Wunden an Unterschenkeln und diabetischen Füßen auf, gefolgt von Dekubitus (Druckgeschwüren). Patienten mit chronischen Wunden erleiden oft einen gravierenden Verlust an Lebensqualität durch Schmerzen, unangenehme Gerüche und eingeschränkte Mobilität. Neben den medizinischen Herausforderungen, die sich bei der Therapie chronischer Wunden stellen, entstehen durch die lang andauernde Behandlung oft hohe Kosten.

Der Fokus aller am Versorgungsprozess Beteiligten sollte sich nun auf das Drittel der Patienten richten, deren Wunden chronisch werden. Eine große und lohnenswerte Aufgabe, der sich die Hersteller im Bündnis mit allen Beteiligten stellen wollen. Bessere Aus- und Weiterbildung bei Ärzten und Pflegekräften, eine engere Kooperation aller Beteiligten, der Ausbau spezialisierter interdisziplinärer Versorgungsnetzwerke oder das gezielte Fallmanagement für besonders schwer betroffenen Patienten sind probate Mittel, dieses Ziel zu erreichen, so der BVMed.

Mehr Informationen zur "Initiative für moderne und phasengerechte Wundversorgung im BVMed" und die Studie als Download unter www.info-wundversorgung.de.

Ansprechpartnerin bei Fachfragen: Daniela Piossek, Leiterin Referat Krankenversicherung beim BVMed, piossek@bvmed.de.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • Bremer Wundkongress zu Verbandmitteln | „G-BA muss Klarheit bei der Evidenz von Wundversorgungs-Studien geben“

    Anfang Dezember 2023 läuft die Übergangsfrist für die Evidenznachweise der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ aus, sollte der Gesetzgeber bis dahin nicht gehandelt haben. Die Kriterien zur Bewertung sind aus Sicht der Wundexpert:innen noch immer nicht ausreichend klar. Zusätzlich fehlen auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien. Das verdeutlichte eine Diskussionsrunde auf dem Deutschen Wundkongress (DEWU) und Bremer Pflegekongress mit dem BVMed. Das Hauptproblem bleibt der zu erreichende Endpunkt einer Behandlung. Hier müsste der G-BA dringend für Klarheit sorgen, so die Expert:innen. Mehr

  • PUEG-Anhörung | BVMed will gesetzlichen Handlungsbedarf bei Verbandmitteln im Pflegereformgesetz regeln

    Der BVMed will, dass die notwendigen gesetzlichen Regelungen für ein Beratungsrecht der Unternehmen bei Nutzenbewertungsverfahren von Wundversorgungsprodukten sowie die daraus folgende Verschiebung der Übergangsfrist für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung” im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) mit geregelt wird. „Wir brauchen hier schnell eine gesetzliche Verankerung, damit es zu keinen Engpässen in der Versorgung von Patient:innen mit chronischen Wunden kommt“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Entsprechende konkrete gesetzliche Regelungen hat der BVMed in seiner Stellungnahme zur heutigen PUEG-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages vorgeschlagen. Mehr

  • BVMed-Mitgliederversammlung | G-BA-Vorsitzender Hecken für gesetzliches Beratungsrecht bei Wundversorgungs-Studien

    Der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber. Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen. Mehr


©1999 - 2023 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik