Gesundheitspolitik

Michalk beim BVMed: „7 Jahre sind zu lang“

MedTech-Bewertungsverfahren

„Neue Entwicklungen aus der Medizintechnologie müssen den Patienten so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt werden. Aber die Qualität der Verfahren muss auch stimmen.“ Das sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, auf dem Gesprächskreis Gesundheit des BVMed. Sie stellte nach Schilderungen von MedTech-Fällen aus dem Teilnehmerkreis aber auch klar: „Verfahrensdauern von sieben Jahren sind zu lang. Hier ist die Politik gefordert.“ In der Politik angekommen sei auch die „Open House“-Problematik in der Hilfsmittelversorgung. Hier sei es für eine gesetzliche Regelung in dieser Legislaturperiode zu spät. Möglich sei aber eine Klarstellung über das Ministerium oder das Bundesversicherungsamt, so Michalk.

Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition sei „zu hundert Prozent erfüllt“. Ein großes Schwerpunktthema der nächsten Legislaturperiode werde die Digitalisierung des Gesundheitssystems sein. Hier hinke das deutsche Gesundheitssystem auch aufgrund von Blockaden in der Selbstverwaltung hinterher. „Wir müssen hier mutiger werden, sonst wird uns die Entwicklung überholen“, so Michalk. Die Politik müsse der Motor sein, wenn die Selbstverwaltung verzögere. Klar sei, dass der Patient Herr seiner Daten bleiben müsse. Die Chancen der Digitalisierung über den Medikationsplan, die Telemedizin oder die Vermeidung von Doppeluntersuchungen müssten aber besser genutzt werden.

Das Wahlprogramm der Union befindet sich derzeit in der Endbearbeitung. Klar sei, dass sich die CDU/CSU bei der Finanzierung des Gesundheitssystems für die Beibehaltung des dualen Systems – aus Betriebskosten-Finanzierung durch die Krankenkassen und Investitionsförderung durch die Bundesländer – ausspricht. Zudem wird die Union an Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung festhalten und sich damit gegen die Bürgerversicherung aussprechen. „Wir wollen das leistungsfähige Gesundheitssystem erhalten, aber es muss auch bezahlbar bleiben“, betonte Michalk. Deshalb müssten neue Gesetze auch die Strukturen der Gesundheitsversorgung weiter verbessern, beispielsweise durch eine Stärkung der sektorübergreifenden Versorgung.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • MdB Mieves beim BVMed: „Mit dem Registergesetz einen neuen Datenschatz heben“

    Mit den Digitalgesetzen sind viele wesentliche Themen auf den Weg gebracht worden. „Jetzt geht es darum, Daten besser zu nutzen und zu verknüpfen sowie mit dem anstehenden Registergesetz neue Datenschätze zu heben“. Das sagte der SPD-Digitalpolitiker Matthias Mieves auf dem Gesprächskreis Gesundheit des BVMed. Mieves ist Mitglied im Gesundheits- und im Digitalausschuss des Bundestages. Großes Potenzial für die Gesundheitsversorgung sieht er bei KI-Anwendungen, „dafür müssen wir in Deutschland aber eine bessere Datenbasis schaffen“. Mehr

  • BVMed: Medizinforschungsgesetz um Medizintechnik erweitern

    Der BVMed fordert in seiner Stellungnahme zum Medizinforschungsgesetz die Ergänzung von Regelungen für den Bereich der Medizinprodukte. So sollen klinische Studien vereinfacht und beschleunigt werden – und damit der Medizintechnik-Forschungsstandort Deutschland gestärkt werden. Unter anderem spricht sich der Verband dafür aus, die je nach Bundesland unterschiedlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben zu vereinheitlichen. Außerdem sollten die einheitlichen Richtlinien zur Bewertung klinischer Prüfungen auch im Medizinprodukte-Bereich für alle Ethikkommissionen gelten, um zu einer besseren Vereinheitlichung zu kommen. Mehr

  • Digitalgesetze 2024: Die Regelungen im Einzelnen

    Nach dem Bundestag am 14. Dezember 2023 hat nun auch der Bundesrat am 2. Februar 2024 die beiden Digitalgesetze beschlossen. Als Kernelement des Digital-Gesetzes (DigiG) wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Mit dem Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG) können künftig Gesundheitsdaten für Forschung und Entwicklung von Innovationen besser erschlossen werden und damit zu einer besseren Versorgung beitragen. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird eine Gesundheitsdateninfrastruktur mit dezentraler Datenhaltung und einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut. Mehr


©1999 - 2024 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik