Gesetzliche Krankenversicherung

BVMed zu MDS/MDK-Gutachten: "MedTech-Industrie stärker einbinden"

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hält es für erforderlich, dass die Medizinprodukte-Industrie bei der Begutachtung von stationären Leistungen mit Medizinprodukten durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDS/MDK) stärker eingebunden wird. Zur Bildung einer adäquaten Informationsgrundlage müsse es einen strukturierten Dialog zwischen dem Medizinischen Dienst, den Anwendern und den Herstellern geben, so der DRG-Fachbereich des BVMed in einem Positionspapier. Neben der erforderlichen Anpassung der Prozesse fordern die Industrieexperten mehr Transparenz der Verfahren und eine bessere Qualifizierung der Gutachter des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). "Durch mehr Transparenz und Abbau der Bürokratie bei den sozialmedizinischen Prüfungsverfahren für Prozeduren mit Medizintechnologien im stationären Sektor können die Beteiligten entlastet und die Patientenversorgung verbessert werden", so BVMed-Fachbereichssprecher Günther Gyarmathy.

Hintergrund der BVMed-Initiative ist die im Koalitionsvertrag formulierte Absicht, die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung zu stärken, deren Unabhängigkeit zu gewährleisten und für bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung Sorge zu tragen. Der BVMed teilt dabei die Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) am derzeitigen Verfahren im Prüfprozess des stationären Sektors und setzt sich für weniger Bürokratie und mehr Transparenz ein.

Die Begutachtung durch Ärzte des MDS und des MDK sei ein entscheidender Bestandteil der Anspruchs- und Sachleistungsprüfung und soll nach Ansicht des BVMed Bestandteil der Verwaltungsprozesse der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben. Dringend erforderlich sei allerdings eine Stärkung der Kompetenz von MDS und MDK. Denn die Erfahrungen mit den stationären Prüfverfahren hätten gezeigt, dass die notwendige Informationsgrundlage zur Begutachtung von Einzelfällen fachlich oftmals unzureichend und unvollständig sei, die notwendigen spezifischen Sachkenntnisse nicht flächendeckend zur Verfügung stünden und keine Verfahrenstransparenz gewährleistet werde, so die BVMed-Experten. Dies könne zu ungerechtfertigten Leistungseinschränkungen bis hin zur vollständigen Leistungsverweigerung für medizinisch notwendige Behandlungsmethoden im Krankenhaus führen.

Die derzeitige Begutachtungspraxis und -qualität sowie die Systemeffizienz sollten nach Ansicht der BVMed-Experten durch folgende Änderungen an den bestehenden MDS/MDK-Strukturen verbessert werden:

  • Schaffung der Möglichkeit zur Stellungnahme als Beteiligte im Verfahren zur Erstellung von allen Begutachtungsrichtlinien und Grundsatzgutachten durch die betroffenen Medizinprodukteunternehmen und den BVMed.
  • Schaffung einer gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung für gutachterlich beschäftigte Ärzte beim MDK zur Absicherung der Gutachtenqualität.
  • Regionsübergreifender bundesweiter Einsatz fachärztlicher Ressourcen zur Gewährleistung einer inhaltlich fallspezifischen Begutachtungsqualität und zur Vermeidung regionaler Ungleichheiten in der Patientenversorgung (Wechsel von regionalem zu disziplinärem Bezug).
  • Verankerung der Prüfung vor Ort als Grundlage für einen verpflichtend qualifizierten Falldialog im Rahmen der Prüfungen gem. §275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V bei Leistungen nach §39 SGB V.
  • Zu erstellende Gutachten des MDK aus Prüfungen gem. §275 Abs. 1c SGB V sollen einvernehmlicher Bestandteil des verpflichtenden Falldialogs werden. Das Einvernehmen ist vor Gutachtenüberstellung an die beauftragende Krankenkasse herzustellen.

Mit den Vorschlägen will der BVMed-Fachbereich die Patientenversorgung im stationären Sektor verbessern, aber auch die Arbeitsbelastung der Krankenhäuser, Krankenkassen, Medizinischen Dienste und Sozialgerichte reduzieren.
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